Streitthema UberPop

Uber erleidet erneut Schlappe vor EU-Gerichtshof

Web
10.04.2018 11:43

Der Fahrdienstvermittler Uber hat vor dem Europäischen Gerichtshof erneut eine Niederlage kassiert. Die Richter entschieden am Dienstag in Luxemburg, dass EU-Staaten den Dienst UberPop eigenständig verbieten und strafrechtlich verfolgen dürfen. UberPop vermittelt Privatleute als Chauffeure in ihren eigenen Autos.

Grundlage der höchstrichterlichen Entscheidung war ein EuGH-Urteil aus dem Dezember des vergangenen Jahres. Damals hatte der Gerichtshof entschieden, dass die Vermittlung von Privatleuten als Fahrer einer Verkehrsdienstleistung wie etwa Taxi-Angeboten entspricht - und entsprechend reguliert werden muss.

Relevant ist dies, weil UberPop demnach regulatorisch nicht als Dienst der Informationsgesellschaft gilt und ihn betreffende Gesetze oder Regelung vor ihrer Verabschiedung nicht der EU-Kommission vorgelegt werden müssen. Dies hatte Uber in einem Verfahren in Frankreich gefordert, das nun zu dem EuGH-Urteil führte.

In Österreich hat Uber von Anfang an auf Fahrzeuge mit Mietwagenlizenzen gesetzt. Auch diese Beförderung ist allerdings strittig und in Österreich gerichtsanhängig. Der Streitpunkt ist, dass nach Wiener Gesetz Taxifahrer jederzeit überall Kunden aufnehmen dürfen, dafür aber einen fixen Tarif verrechnen müssen. Mietwagen hingegen dürfen beliebige Preise verrechnen, dafür müssen alle Aufträge an ihrer Betriebsstätte eingehen.

Das Handelsgericht Wien und das Oberlandesgericht Wien gehen davon aus, dass diese Bestimmung für Mietwagen bei Uber-Fahrern nicht eingehalten wird. Demgegenüber beharrt Uber: „Selbstverständlich gehen alle Aufträge über die Uber-App am Betriebssitz des jeweiligen Unternehmens ein.“

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