Prozess in Innsbruck

Haftstrafen für Esten nach Überfall auf Juwelier

Tirol
09.04.2018 23:00

Die Innsbrucker Innenstadt war in Aufruhr, als am 24. Oktober des Vorjahres vier bewaffnete Räuber einen bekannten Juwelier überfielen. Drei frühere Bauarbeiter aus Estland standen am Montag vor dem Landesgericht und erzählten von einem mysteriösen Auftraggeber, von dem man massiv unter Druck gesetzt worden war.

Bewaffnet mit zwei Äxten und einem Schreckschussrevolver taucht das Quartett gegen 10 Uhr im Juweliergeschäft auf. „Lay down“ („leg dich nieder“) befiehlt der Zweitangeklagte (27) einer Verkäuferin, die gestern als Zeugin die Schreckensmomente nochmals Revue passieren lassen muss.

Drei Täter bei Fahndung geschnappt
Die anderen Angeklagten, ziemliche Muskelpakete, beginnen die Vitrinen zu zertrümmern. Das bekommt an einem Bildschirm im Hinterzimmer die Geschäftsführerin mit. „Nicht schon wieder“, war ihr Gedanke, „denn ich habe mich an den Überfall im Jänner 2011 erinnert.“ Ein Sicherheitsmann, ebenfalls im hinteren Büro, zieht seine Pistole. Und drückt ab, als der Zweitangeklagte den Raum stürmt. Der Räuber erleidet einen Streifschuss an der Brust, alle vier Beteiligten flüchten Hals über Kopf, drei werden bei der Fahndung mit erbeuteten Uhren gefasst. Ein Vierter mutmaßlich Involvierter wird später in Estland verhaftet.

Angeklagte wollen nur die Ausführenden sein
Der Erstangeklagte erzählte beim Prozess, er habe die Überfall-Instruktionen auf einen Tiroler Campingplatz von einem Auftraggeber erhalten - „auf einem Zettel, den ich dann verbrennen musste“. Er habe nur seine Aufgabe, eine Glasscheibe zu zertrümmern, gekannt. Details eines größeren Überfall-Plans habe er nicht gewusst. Schmunzeln im Saal - sogar auf der Anklagebank!

„Drohungen gegen Familie“
Auch der Zweitangeklagte (27) brachte einen „Organisator“ ins Spiel, von dem er am Campingplatz unter Drohungen gegen seine Familie aufgefordert wurde, „ein Verbrechen zu verüben“. Diese Versionen zogen beim Schöffengericht aber offenbar nicht. Denn es setzte - noch nicht rechtskräftige - eindeutige Urteile: vier, sechs und sieben Jahre Gefängnis.

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