Fehler bei Einsatz

Berlin beeinflusste NATO-Bericht zu Afghanistan-Angriff

Ausland
31.10.2009 14:12
Die deutsche Bundesregierung hat die NATO zu einer zurückhaltenden Beurteilung des Luftangriffs auf zwei Tanklaster in Afghanistan gedrängt. Angeblich gaben Regierungsvertreter dem NATO-Oberkommandierenden in Europa, Admiral James G. Stavridis, Mitte Oktober zu verstehen, dass eine deutliche Verurteilung des deutschen Oberst Georg Klein in dem Untersuchungsbericht zu juristischen Problemen in Deutschland führen könnte.

Klein hatte am 4. September den Einsatz befohlen, bei dem neben Taliban-Kämpfern auch eine unbestimmte Zahl an Zivilisten - manche Quellen sprechen sogar von 142 - ums Leben gekommen sein sollen.

Klare Fehler in Einsatzführung
Laut dem Nachrichtenmagazin "Spiegel" weist der Untersuchungsbericht auf klare Fehler in der deutschen Einsatzführung hin. Demnach hielt sich Klein nicht an das sogenannte Standard-Einsatzverfahren: Er habe die Luftunterstützung mit der Begründung angefordert, seine Truppen hätten "Feindberührung", obwohl sich keine ISAF-Soldaten in der Nähe der Tanker aufhielten.

Klein habe es zudem abgelehnt, die Jagdbomber zur Abschreckung zunächst nur im Tiefflug über die Tanker fliegen zu lassen. Außerdem sei es möglich, dass es angesichts der unübersichtlichen Lage nicht ausreichend war, sich auf eine einzige menschliche Quelle und die Live-Bilder der Luftunterstützung zu verlassen. Der Untersuchungsbericht schildert dem "Spiegel" zufolge aber auch die angespannte Lage in Kunduz. "Der Bericht liefert Argumente für die Verurteilung von Oberst Klein, genauso wie zu seiner Entschuldigung", sagte ein Kenner des Berichts dem Magazin.

Keine Stellungnahme der NATO
Der für Afghanistan zuständige ISAF-Kommandant, US-General Stanley McChrystal, lehnte eine Stellungnahme mit der Begründung ab, das Papier sei geheim. "Der Bericht liegt nun bei den Deutschen, die selbst entscheiden müssen, welche Schlussfolgerungen sie daraus ziehen", sagte einer seiner Sprecher dem "Spiegel". Derzeit prüfe die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, ob sie ein Ermittlungsverfahren gegen Klein einleite.

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