Gerichtsurteil

Drei darf nicht unbeschränkt seine Tarife erhöhen

Web
09.04.2018 13:01

Das Oberlandesgericht Wien hat den Mobilfunker Drei bei seinen Preiserhöhungen gebremst. Drei dürfe nicht ohne jegliche inhaltliche Beschränkung die Handytarife erhöhen, teilte der am Montag der Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit, der im Auftrag des Sozialministeriums geklagt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Drei kündigte bereits Revision dagegen an.

Drei hatte im September 2016 bei 16 Tarifen das monatliche Grundentgelt um bis zu drei Euro erhöht und unter anderem eine jährliche Servicepauschale von 20 Euro eingeführt. Der VKI klagte den Mobilfunkanbieter daraufhin im Auftrag des Sozialministeriums wegen der einseitigen Entgelterhöhung sowie jener Klausel, auf die sich Drei bei der Entgelterhöhung berief. Diese ermöglichte eine uneingeschränkte einseitige Änderung der Entgeltbedingungen - und verstieß damit laut VKI gegen die Verbraucherschutzbestimmungen.

„Die beanstandete Klausel lässt eine einseitige Entgeltänderung ohne jegliche inhaltliche Beschränkung zu. Eine solche Klausel ist unserer Meinung nach nicht mit den Konsumentenschutzbestimmungen vereinbar“, erläuterte VKI-Juristin Marlies Leisentritt. Das Oberlandesgericht Wien bestätigte dies nun und entschied, „dass eine einseitige Erhöhung des Entgeltes nur unter den Voraussetzungen des Konsumentenschutzgesetzes und der Vereinbarung eines entsprechenden Änderungsvorbehaltes zulässig ist.“

Drei will in Berufung gehen
Drei kündigte an, gegen das nicht rechtskräftige Urteil des Oberlandesgerichts Revision zu erheben. 
Die beanstandete Klausel in den AGB entspreche der bisherigen Judikatur des Obersten Gerichtshofs und der ausdrücklichen Rechtsmeinung der Regulierungsbehörde. Sie werde daher im Wesentlichen inhaltsgleich von der gesamten Branche angewendet, so ein Unternehmenssprecher.

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