Der 68-jährige Vater wurde aber wegen Körperverletzung an zwei Kindern sowie wegen gefährlicher Drohung und Besitzes verbotener Waffen zu zehn Monaten bedingt verurteilt. Die 42-jährige Kindesmutter erhielt wegen Vergehens nach dem Waffengesetz zwei Monate bedingt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Müll im Schlafzimmer, kaum fließendes Wasser und Strom
„Die Schlafräume waren stark voll Müll, die sanitären Anlagen funktionierten außer einer Spüle in der Küche nicht, teilweise gab es kein elektrisches Licht und zur Dachwohnung führte nur eine Leiter,“ so schilderte Staatsanwalt Oliver Schoßwohl am 29. Mai, am ersten Prozesstag, die Zustände im Haus der Lungauer Familie.
"Schlechte Wohnverhältnisse sind nicht strafbar"
Nach Ansicht von Einzelrichter Wilhelm Longitsch erfüllten die Wohnverhältnisse im Zeitraum von 1990 bis 2008 zwar nicht den herkömmlichen Standard, sie waren aber "weder katastrophal noch rechtlich unzumutbar. Schlechte Wohnverhältnisse sind nicht strafbar". Die Beschuldigten hätten den Kindern keine körperlichen oder seelischen Qualen nachweislich zugefügt, begründete er den Freispruch vom Vorwurf des "Quälens oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen".
Allerdings stand für den Richter fest, dass der Vater, entgegen dessen Beteuerungen, eine Tochter und einen Sohn geschlagen hatte. Beide seien verletzt worden. Zudem habe der Mann einer Lernbetreuerin eines Sohnes gedroht, er werde Amok laufen, genau so wie ein 36-jähriger Lungauer, der am 20. November 1997 sechs Personen erschossen hatte. Der 68-Jährige hatte diesen Vorwurf allerdings als "infame Lüge" bezeichnet.
Eltern besitzen Waffen und Kriegsmaterialien
Den Besitz von verbotenen Waffen und Kriegsmaterialien (u.a. Fliegerabwehrkanonen und Sprenggranaten) gab er wie seine Lebensgefährtin zu. Die beiden Angeklagten nahmen die Urteile heute an, die Staatsanwaltschaft gab hingegen keine Erklärung ab. Die Familie ist mittlerweile umgezogen
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