"Owezahrer"-Alarm

Häupl verteidigt Krankenstands-Befragungen

Wien
30.10.2009 13:15
Muss der Arbeitgeber über die Darminfektion oder die Hämorriden der Mitarbeiter Bescheid wissen? Geht es nach Bürgermeister Michael Häupl (SP), schon. Das sei eine Frage der „Fürsorgepflicht des Arbeitgebers“, meinte Häupl und verteidgte damit die Vorgehensweise des Wiener Magistrats.

Dieses hatte im Krankenstand befindliche Mitarbeiter schriftlich nach der Diagnose ihrer Erkrankung befragt. Der Arbeitgeber müsse schließlich wissen, ob die Krankheit mit den Arbeitsbedingungen zusammenhänge, erklärte Häupl seinen Standpunkt.

Allerdings bezweifelt Martin Margulies von den Grünen, dass bei der Befragung das Wohlergehen der Arbeitnehmer im Vordergrund gestanden habe. Seine Begründung: Ein Mitarbeiter der Müllabfuhr war nicht nur nach der Diagnose, sondern auch nach der weiteren Prognose des Krankheitsverlaufes befragt worden. Besonders krass: In dem Schreiben war auch gleich auf die Möglichkeit einer Kündigung hingewiesen worden. Auch dafür zeigte Bürgermeister Häupl Verständnis. Es habe sich nicht um eine Drohung, sondern lediglich um eine „Rechtsauskunft“ gehandelt, die allerdings „reichlich unsensibel“ ausgefallen sei.

Anti-Krankenstands-Vereinbarung
Dabei dürfte es sich um keinen Einzelfall gehandelt haben. Auch Gemeinderat David Lasar (FP) sprach von solchen Schreiben. Dabei sollen Mitarbeiter sogar Vereinbarungen unterzeichnet haben, die sie verpflichteten, nicht mehr in Krankenstand zu gehen.

Das war auch Häupl zu viel. Der sozialdemokratische Bürgermeister bezeichnete diese Aufforderung als rechtswidrig. Dennoch sei eine „individuelle Beurteilung“ bei Krankenständen notwendig. „Um es auf wienerisch zu sagen: Owezahrer sind nicht schutzwürdig“, so Häupl.

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