Wichtiges Urteil

Post AG verliert Musterprozess gegen Entlassene

Vorarlberg
30.10.2009 10:39
Es könnte ein richtungsweisendes Urteil sein, das nun am Arbeitsgericht Feldkirch gesprochen wurde. Im Streit um einen Kollektivvertrag hatte eine 47-Jährige auf Wiedereinstellung geklagt und Recht bekommen. Die Post AG muss ihr jetzt den Lohn nachzahlen. Das Unternehmen will dagegen berufen.

Seit fünf Jahren war die Lustenauerin bei der Post beschäftigt. Ihr Dienstverhältnis war immer befristet und wurde laufend verlängert. Dann bot die Post der 47-Jährigen eine Fixanstellung, allerdings zu schlechteren Konditionen und erheblichen Lohneinbußen.

Als sich die Frau weigerte, in einen neuen Kollektivvertrag zu wechseln, wurde ihr Vertrag nicht verlängert. Das Gericht stellte nun fest, dass das Anstellungsverhältnis aufrecht ist. Ketten-Dienstverträge kämen einem Anstellungsverhältnis gleich. Nun schöpfen viele andere Mitarbeiter, die den schlechteren Kollektivvertrag akzeptiert haben, Hoffnung.

Kronen Zeitung

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