Nicht rechtskräftig

Messer in Brust: 14 Jahre Haft für Innsbruckerin

Tirol
06.04.2018 23:07

Ermittlungen und Zeugen ließen keine Zweifel: Eine Innsbruckerin (23) hatte in einer alkoholgeschwängerten Sommernacht ihrem Freund ein Küchenmesser in die Brust gerammt. Beim Schwurgerichtsprozess am Freitag gab die Angeklagte vor, sich nicht an Details erinnern zu können. Damals war sie aber zurechnungsfähig und die Frau wandert nun wegen Mordversuchs lange ins Gefängnis.

Kein Job, die beiden Kinder schon früh in Obhut der Jugendwohlfahrt, Alkohol als häufiger Begleiter - gleich zu Prozessbeginn kamen die schwierigen Lebensumstände der Innsbruckerin zur Sprache. Am 27. Juli war sie mit ihrem Ex-Freund schon in einem Lokal in Streit geraten, auf dem Heimweg zertrümmerte er eine Bierflasche und sie beschädigte nach Konsum von Weißwein und Nuss-Schnaps Autos und warf ein Moped um. In der Wohnung eskalierte die Situation vollends: Die Frau holte plötzlich ein Küchenmesser mit 21 Zentimeter Klingenlänge, setzte sich rittlings auf den Schoß ihres Freundes und stach zweimal zu! „Der zweite Stich traf die Herzkammer. Es ist ein Zufall, dass das Opfer noch lebt. Nur deshalb, weil ein Blutgerinnsel die Wunde verschloss und rasch Hilfe kam“, betonte der Staatsanwalt die potenziell tödlichen Folgen der Attacke.

„Wollte nicht töten, er war meine große Liebe“
Die Angeklagte bestritt die Tötungsabsicht („er war meine große Liebe“) und hatte bei ersten Ermittlungen generell verneint, den Mordversuch begangen zu haben. Zwei Zeugen und Tatrekonstruktionen belasteten sie aber eindeutig. Die Gutachterin Adelheid Kastner attestierte der Angeklagten prinzipiell Zurechnungsfähigkeit, auch wenn sie in der Tatnacht 1,8 Promille intus hatte. Die Geschworenen entschieden auf Mordversuch. Die 23-Jährige wurde - nicht rechtskräftig - zu 14 Jahren Haft verurteilt.

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