Wie viele neue Wohnungen müssen in den nächsten Jahren in Innsbruck gebaut werden, um den Zuzug bzw. das Wachstum aufzufangen?
Diese Frage wird von allen Fraktionen, die bei der Gemeinderatswahl antreten, heiß debattiert. „Die Regierungsparteien beabsichtigen eine ungesteuerte und ungelenkte Bevölkerungszunahme, denn sie wollen laut 1. Entwurf des Raumordnungskonzeptes in den nächsten zehn Jahren bis zu 13.500 neue Wohnungen in Innsbruck errichten und damit Platz für zusätzliche 20.000 bis 33.750 Einwohner schaffen“, kritisierte gestern Tom Mayer, Bürgermeisterkandidat der Liste Fritz.
„Wir jedoch wollen beim Wohnbau aktiv, steuernd und lenkend eingreifen, womit wir uns von den Regierungsparteien FI, Grüne, SPÖ und ÖVP diametral unterscheiden. Unsere Ziele sind moderater Neubau von rund 500 privaten wie gemeinnützigen Wohnungen pro Jahr und die Aktivierung des bestehenden Angebotes von 4000 Wohnungen.“
Aufhorchen ließ Architekt Harald Schweiger mit dem Befund, die Stadt habe nur unter Einsatz der „besonderen Bauweise“ ein hohes Maß an Verdichtung erreichen können. „Besondere Bauweise bedeutet, dass unter Schwächung bzw. Aufhebung nachbarlicher Rechte 25 Meter hohe Betonmauern direkt an Grundstücksgrenzen oder neben Wohnhäusern errichtet werden können.“
Beispiele gebe es viele: Die Stadt betreibe das seit fünf Jahren exzessiv, 300.000 m2 Fläche seien auf diese Art und Weise verbaut worden. „Früher sind Stadtplaner mit offener und geschlossener Bauweise - etwa Blockrandverbauung im Saggen - ausgekommen“, sagt Schweiger.
Er versucht nun mithilfe von Anrainern am Eichhof, die Rechtmäßigkeit dieser Vorgangsweise vom Obersten Gerichtshof prüfen zu lassen. Vor dem Landesverwaltungsgericht wurde bereits ein Teilsieg errungen. „Sollte der VGH unserer Beschwerde recht geben, würde das deutliche Veränderungen bzw. Dichtenminimierungen bei etlichen Großbauvorhaben in Innsbruck bedeuten.“
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