In Graz fällt - mit Einschränkung - künftig die Hundesteuer. Aber: Während sich die einen über die Ersparnis freuen und diese für alle Gemeinden einfordern, sehen andere die Maßnahme kritisch. Tierschutz-Landesrat Lang hätte die Abgabe lieber zweckgebunden, die Tierschutzombudsfrau findet die Abwicklung unklar.
Völlig aus dem Nichts gekommen, gilt’s ab nächstem Jahr: Hundehalter müssen in Graz für ihre Lieblinge keine Steuer mehr zahlen. Allerdings mit Einschränkungen: Sie müssen dafür (wie bislang eingefordert) einen theoretischen, vierstündigen Hundekundenachweis erbringen - dieser ist jedoch ab Jänner 2019 kostenlos! Und sie müssen mit dem Wuffi eine Schule absolviert haben. Ohne diese beiden Maßnahmen bleibt die Steuer wie gehabt. Sehr positiv beurteilt Tierschutzombudsfrau Dr. Barbara Fiala-Köck jegliche Maßnahme, die zum besseren Miteinander zwischen Hundehalter und Nicht-Hundehalter beiträgt: "Gerade in Städten sind Konflikte oft vorprogrammiert. In guten Hundeschulen lernen Tiere soziales Verhalten - und ihre Halter auch.„ Sie räumt aber ein: “Mir fehlen aber noch genaue Infos, wie sich Graz die künftige Abwicklung vorstellt."
„Besser zweckgewidmet verwenden“
Kritisch sieht auch der für Tierschutz zuständige Landesrat Anton Lang die neue Entwicklung. Er wartet mit einer klugen Idee auf: „Ich schlage stattdessen vor, die Steuer beizubehalten und künftig zweckgewidmet für den Tierschutz zu verwenden. Etwa für das wichtige Katzenstreunerprojekt, das immens hilft, Tierleid zu verhindern. Viele fordern jetzt aber, dass die anderen steirischen Gemeinden im Sinne der Gleichberechtigung sofort nachziehen. Leoben – wo die Hundesteuer im Extremfall bis zu 200 Euro pro Tier ausmachen kann – oder etwa Bruck wollen aber auch in Zukunft nicht darauf verzichten.
Christa Blümel, Ernst Grabenwarter, Jakob Traby, Kronen Zeitung
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