18 Monate Haft
Die Experten des Landeskriminalamtes haben also noch drei Wochen Zeit, um die Täter zu finden. "Es gibt noch ein paar Spuren, die noch überprüft werden", zeigt sich Herbert Rogl vom Landeskriminalamt Kärnten aber wenig optimistisch, die Entführer vor der Verjährung der Tat zu fassen.
Denn die Hoffnungen der Beamten gehen in eine ganz andere Richtung. "Eventuell wird etwas mit den sterblichen Überresten geschehen, nachdem die Störung der Totenruhe verjährt ist", glauben die Ermittler. Denn sollte dann ein Erpressungsversuch oder eine andere Straftat der bislang unbekannten Entführer folgen, wäre ein neuer Tatbestand gegeben.
von Thomas Leitner und Kerstin Wassermann, Kronen Zeitung
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