Glück gehabt hat der Großteil einer Biber-Familie, die um das Wasserschloss Gallspach in Oberösterreich lebt. Wie berichtet, erlaubte die Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen die Vergrämung, sprich Tötung, von fünf Nagern - aber nur bis Ende März. Da nur ein Tier fristgerecht erwischt wurde, dürfen die anderen bis Herbst bleiben.
„Ein Biber wurde erwischt, die anderen dürfen erst im Herbst vergrämt werden“, kennt Gallspachs Bürgermeister Dieter Lang die Situation um das Wasserschloss. Wie „Krone“-Leser wissen, gefährden die Biber durch ihre Dämme das Schloss, das auf Pfählen im Wasser steht. Weil die Wasserzufuhr teilweise gestoppt wird, senkt sich der Wasserspiegel, die Pfähle beginnen, an der Luft zu faulen.
Vergrämung war nur bis Ende März erlaubt
Die BH hatte deshalb dem Antrag des Schlossbesitzers auf Vergrämung stattgegeben - wir berichteten. Bis Ende März war die Tötung erlaubt, auch Zäune und andere Schutzmaßnahmen, die eine Wiederansiedlung verhindern sollen, wurden vorgeschrieben und teils schon umgesetzt.
Jagd geht erst im Herbst weiter
Über den Sommer gibt es für die unter Naturschutz stehenden Biber eine Schonzeit. Danach geht die Jagd weiter, die übrigens auch vom Umweltanwalt abgesegnet ist: Denn in Gallspach gebe es keine andere Möglichkeit, der Biber Herr zu werden.
Simone Waldl, Kronen Zeitung
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