Doch nicht verjährt

Flick-Diebe müssen Sachbeschädigung fürchten

Kärnten
11.11.2009 10:38
Vor genau einem Jahr ist der Sarg mit dem Leichnam des Milliardärs Friedrich Karl Flick gestohlen worden. Die Räuber des Flick-Sarges haben sich zu früh gefreut: Nach einem Jahr, also dieser Tage, sei die Störung der Totenruhe verjährt, die Täter würden straffrei bleiben. Sie könnten also den Sarg sorgenfrei zurückbringen, hieß es. Das wäre aber frühestens in vier Jahren angebracht, denn die Räuber würden wegen Sachbeschädigung belangt werden.

Den Sarg einfach vor eine Polizeiinspektion stellen, die Rückgabe melden und straffrei davon spazieren, wird sich nicht spielen. Warum, das erklärt der Leitende Staatsanwalt, Gottfried Kranz, im Gespräch mit der "Krone": "Da gibt es ja noch die Sachbeschädigung am Mausoleum und den Grabplatten. Sollte der Schaden mehr als 3.000 Euro betragen – und davon kann man bei einem solchen Kunstwerk ausgehen – verjährt das erst nach fünf Jahren."

Weil aber die Sachbeschädigung mit der Störung der Totenruhe in Tateinheit zu sehen sei, so Kranz, sei Straffreiheit für die Täter erst ab der Verjährungsfrist von fünf Jahren gegeben – also im November 2013.

Der Sarg wurde ja vor einem Jahr auf spektakuläre Weise gestohlen: Unbekannte hatten am Mausoleum am Friedhof in Velden die Hunderte Kilo schweren Granitplatten zur Seite gerückt und den Sarg abtransportiert. Eine Woche nach dem Diebstahl meldete sich eine Pensionistin bei der Polizei, sie habe die Täter gesehen, die mit einem weißen Kastenwagen unterwegs gewesen seien. Die Ermittler arbeiteten auf Hochtouren, das Ergebnis war gleich Null.

Suchaktion im Burgenland
Ein Schlag ins Wasser war auch eine große Suchaktion im Burgenland, wo der Sarg angeblich auf einem Bauernhof versteckt gewesen sein sollte. Am 5. Dezember setzte die Witwe, Ingrid Flick, 100.000 Euro Belohnung aus. Das führte zu einer Fülle von Hinweisen, die aber ebenfalls keinen Erfolg brachten.

So forderte ein Nürnberger Anwalt im Namen eines anonymen Mandanten ein Lösegeld, was die Familie ablehnte. In der Folge wurde in Deutschland gegen den Anwalt ermittelt, und zwar wegen versuchter Erpressung.

In den vergangenen Monaten wurde es still um die Causa. Die Polizei hat keine neuen Hinweise, die Ermittlungen wurden Ende August eingestellt. Strafrechtlich handelt es sich um Störung der Totenruhe und schwere Sachbeschädigung. Eine Erpressung war offensichtlich nicht geplant.

Die Angst vor Entführungen
Vor Entführungen hatte sich der einst reichste Mann Deutschlands stets gefürchtet. Flick hatte im Jänner 1991 die aus dem Lavanttal stammende Ingrid Ragger geheiratet. Im Dezember 1991 wurde der Bruder seiner Frau entführt, mehr als fünf Millionen Euro Lösegeld wurden gefordert. Die Entführung endete unblutig, die Täter wurden verhaftet und verurteilt.

Leibwächter für die Kinder
Der Milliardär kaufte sich am Südufer des Wörthersees eine Villa, die er zu einer veritablen Festung ausbauen ließ. Er war auch stets in Angst vor weiteren Entführungen, seine Kinder wurden von Leibwächtern zur Schule begleitet. Am 5. Oktober 2006 starb er nach schwerer Krankheit im 79. Lebensjahr in seinem Haus. Seine vier Kinder erbten das auf fünf bis sechs Milliarden Euro geschätzte Vermögen zu gleichen Teilen.

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