Es blieb also bei einer bedingten Haftstrafe von zwei Jahren für Perlinger und einer ebenfalls bedingten Haft von einem Jahr für seine Frau wegen betrügerischer Krida.
Der Berufung der Staatsanwaltschaft, der die zur Gänze bedingt ausgesetzte Gefängnisstrafe von 15 Monaten gegen den Drittangeklagten ehemaligen Angestellten von Perlinger ein Dorn im Auge war, wurde ebenfalls nicht Folge geleistet.
Die Perlingers und einer ihrer ehemaligen Angestellten hatten sich im April vergangen Jahres vorm Innsbrucker Landesgericht verantworten müssen. Perlinger wurde vorgeworfen, obwohl er nicht mehr Geschäftsführer der Perlinger GmbH war und keine Nutzungsrechte für die Marke "Bioking" mehr hatte, weiterhin als Geschäftsführer tätig gewesen zu sein.
Gläubiger getäuscht
Zudem hätten Perlinger und seine Frau durch wahrheitswidrige Angaben über Perlingers Nutzungsrechte und Eigentumsverhältnisse bezüglich der Marke "Bioking" Gläubiger getäuscht. Durch diese Vorgangsweise soll das Ehepaar eine Forderungsexekution der Firma Gernot Langes-Swarovski & Co. (GLS) in der Höhe von 340.000 Euro vereitelt haben.
Um die 1993 gegründete EP Naturprodukte AG, die mittlerweile in Vita+ Naturprodukte AG umbenannt wurde, tobt seit Jahren ein Rechtsstreit zwischen Perlinger und der seit 1999 beteiligten Firma Gernot Langes-Swarovski & Co (GLS). 2002 hatte das Unternehmen unter Firmengründer Perlinger massive operative Verluste eingefahren. Im selben Jahr wurde die Firma in eine Aktiengesellschaft umgewandelt und befindet sich im Mehrheitsbesitz der Gernot Langes Swarovski-Gruppe. GLS brachte 2006 gegen Perlinger einen Konkursantrag ein.
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