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Deutsche Post: Daten für Wahlkampf verkauft?

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03.04.2018 09:26

Nach dem Datenskandal bei Facebook gibt es einem Medienbericht zufolge ähnliche Vorwürfe gegen die Deutsche Post. Wie die „Bild am Sonntag“ berichtete, verkauft der ehemalige Staatskonzern über seine Tochter Deutsche Post Direkt GmbH seit 2005 Daten an Parteien zu Wahlkampfzwecken. Im Bundestagswahlkampf 2017 hätten CDU und FDP jeweils einen fünfstelligen Betrag für straßengenaue Analysen gezahlt. Beide Parteien bestätigten auf Anfrage der „BamS“ entsprechende Verträge.

Wie die Zeitung unter Berufung auf vertrauliche Papiere schreibt, werden bei den Geschäften zwar persönliche Daten anonymisiert, durch die Vielzahl von Einzelinformationen und deren Kombinationen seien aber Aussagen zur „Parteiaffinität“ für einzelne Gebäude mit mindestens sechs Haushalten möglich.

Die Post wirbt dem Bericht zufolge in einer internen Broschüre: „Für jedes Gebäude im Wahlkreis wird für jede Partei ein Chancenwert ermittelt“. Dabei handle es sich um eine Zahl zwischen eins und hundert. Insgesamt stünden für etwa 20 Millionen Häuser mit rund 34 Millionen Haushalten in Deutschland „mehr als eine Milliarde Einzelinformationen“ zur Verfügung.

Darunter befinden sich demnach Angaben zu Kaufkraft, Bankverhalten, Geschlecht, Alter, Bildung, Wohnsituation, Familienstruktur, Wohnumfeld und Pkw-Besitz. Nach eigenen Angaben kaufe die Post außerdem statistische Daten von Behörden wie dem Kraftfahrt-Bundesamt und Katasteramt, berichtete die „BamS“.

Post: „Nur statistische Wahrscheinlichkeiten“
Die Post verwies darauf, grundsätzlich zu vertraglichen Kundenbeziehungen keine Auskunft zu geben. Die Tochter halte sich aber bei der geschäftsmäßigen Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten strikt an das Bundesdatenschutzgesetz. „Die Deutsche Post Direkt GmbH berechnet ihre sogenannten Mikrozellen standardmäßig auf Basis von durchschnittlich 6,6 Haushalten“, so der Konzern. Es würden dabei keine personenbezogenen Daten, sondern nur statistische Wahrscheinlichkeitswerte dargestellt. Die Daten bezögen sich somit nicht auf einzelne Haushalte.

Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar sagte, der Einsatz von „Microtargeting im Offline- oder Online-Sektor zum Zweck der Wahlwerbung“ müsse nach dem Skandal um Facebook und die britische Kommunikationsfirma Cambridge Analytica neu bewertet werden. Wenn das deutsche Grundgesetz den Parteien die Aufgabe der Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes übertrage, sei damit sicher nicht gemeint, mit intransparenten Verfahren „den Wählerwillen zu manipulieren“.

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