Trotz Stabilisierung
Eine Leserin konnte nicht beweisen, dass sie drei Bücher zurückgegeben hatte und musste deshalb einer Bücherei drei Werke ersetzen...
Man kann es nicht oft genug sagen: Rechnungen und Bestätigungen aufheben! Susanne R. aus Niederösterreich hatte drei Bücher aus der Bücherei ausgeborgt. Einen Rückgabeschein hatte sie sich nicht ausfolgen lassen. Dann gab es Probleme: „Ich habe die Bücher zurückgegeben“, beteuerte sie gegenüber der Ombudsfrau, „sie wurden aber nicht als solche verbucht.“
Auf unsere Nachfrage hin prüfte die Bücherei den Fall erneut. Sie konnte der Leserin aber nur die Wahlmöglichkeit anbieten, die Bücher entweder gebraucht nachzukaufen oder deren Preis zu ersetzen.
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