Vor Disco in Kärnten

Faustschlag endet tödlich: Vier Jahre Haft

Österreich
21.03.2018 06:45

Wegen schwerer Körperverletzung mit tödlichem Ausgang ist am Dienstag ein 26-jähriger Wiener am Landesgericht Klagenfurt zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte im September einem 41-Jährigen vor einer Kärntner Disco einen Faustschlag versetzt. Das Opfer fiel um, prallte mit dem Kopf auf den Asphalt und starb. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 26-Jährige war am 23. September 2017 in die Disco im Bezirk Völkermarkt gekommen und bald darauf mit einem Lokalbesucher (16) in Streit geraten. Daraufhin schlug er ihm zweimal ins Gesicht und ging weg, laut Anklage mit der Aufforderung, die Sache „vor dem Lokal“ zu klären.

Im Spital gestorben
Der 16-Jährige und seine Begleiter - ein älterer Bruder und ein 41-jähriger Nachbar, das spätere Opfer - verließen daraufhin das Lokal durch den Hinterausgang. Der Angeklagte lief ihnen aber nach, holte sie ein und versetzte dem 41-Jährigen einen Schlag, sodass dieser nach hinten stürzte und mit dem Kopf auf den Asphalt prallte. Das Opfer erlitt schwere Schädel-Hirn-Verletzungen und starb im Krankenhaus.

Faustschlag oder Ohrfeige?
Der Angeklagte, ein gebürtiger Wiener, hatte vor Gericht zugegeben, dass er den Mann schlug. Allerdings habe er nur einen Schlag mit der flachen Hand ausgeführt. Dieser Version widersprach die Staatsanwaltschaft, ebenso wie ein medizinischer Sachverständiger. Der dreimal wegen Körperverletzung vorbestrafte Mann sei ein „erfahrener Raufer“, so Staatsanwältin Sandra Agnoli. Es sei aber klar, dass der 26-Jährige den Mann nicht töten habe wollen.

Zeuge: „Noch nie so einen Schlag gesehen“
Besonders erschwerend sei laut Richter gewesen, dass der 26-Jährige zum Zeitpunkt der Tat eine dreimonatige unbedingte Haftstrafe offen hatte: „Sie haben gewusst, Sie müssen ins Gefängnis, trotzdem schlagen Sie zu.“ Und zwar heftig: Der Discobetreiber habe ausgesagt, „er habe noch nie so einen Schlag gesehen“.

„Ich bereu das zutiefst“, beteuerte der Angeklagte. Der 26-Jährige nahm das Urteil an, Staatsanwältin Agnoli gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele