Wegen Auftragsvergabe

Staatsdruckerei: EU-Gericht verurteilt Österreich

Österreich
20.03.2018 13:12

Österreich hat Aufträge für Reisepässe, Ausweise und andere amtliche Dokumente direkt an die Staatsdruckerei vergeben, ohne vorher eine öffentliche Ausschreibung auf EU-Ebene durchzuführen. Das sei ein Verstoß gegen EU-Recht, stellte der Europäische Gerichtshof am Dienstag fest und verurteilte Österreich. Der Rechtsstreit mit dem Aktenzeichen C-187/16 war von der EU-Kommission in die Wege geleitet worden, Österreich muss künftig derartige Aufträge unionsweit ausschreiben.

Konkret sei der Verstoß gegen die Vergaberichtlinien der EU erfolgt, indem Dienstleistungsaufträge für die Herstellung von Reisepässen mit Chips, Notpässen, Aufenthaltstiteln, Personalausweisen, Führerscheinen im Scheckkartenformat und Zulassungsbescheinigungen im Chipkartenformat direkt an die Österreichische Staatsdruckerei GmbH vergeben wurden. Österreich habe dadurch lediglich nationale Vorschriften beachtet, nicht aber das EU-Recht.


Sicherheitsinteressen laut EU-Gericht nicht gefährdet
Österreich habe auch nicht nachgewiesen, dass wesentliche Sicherheitsinteressen im Rahmen einer Ausschreibung nicht gewahrt werden könnten. Weder das Argument, dass Druckaufträge für die amtlichen Dokumente zentralisiert durch ein einziges Unternehmen ausgeführt werden müssten, noch das Argument wirksamer Verwaltungskontrollen, das Argument der Versorgungssicherheit oder das Argument der Sicherstellung der Vertrauenswürdigkeit des Auftragnehmers könnten greifen.

EU-Richter wiesen Klage nur in einem Punkt ab
Bloß in einem Punkt wiesen die EU-Richter die Klage der EU-Kommission ab: Der Druck von Pyrotechnik-Ausweisen liege in seinem geschätzten Wert deutlich unterhalb der Schwellenwerte, sodass keine Verpflichtung zur Ausschreibung bestehe.

Innenminister Kickl: „Nehmen Urteil zur Kenntnis“
„Das Innenministerium nimmt das Urteil zur Kenntnis, auch wenn bemerkenswert erscheint, dass der Europäische Gerichtshof Sicherheitsinteressen niedriger gewichtet als Interessen des Wettbewerbs“, sagte Ressortchef Herbert Kickl zur Entscheidung.

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