„Wild-Opfer“-Experte:

Nicht jeder Biss ist auch ein Schaden!

Oberösterreich
19.03.2018 19:30

Grundbesitzer und Jäger – Konfliktpotenzial. Besonders, wenn’s um Schäden geht. Diese müssen die Jäger bezahlen. Oder das Land Oberösterreich, wenn etwa geschützte Tiere wie der Wolf oder der Biber „zuschlagen“. Ein Experte prüft bei uns seit einem Jahr angezeigte Fälle – denn nicht jeder (Ver-)Biss ist ein Schaden.

„Erst, wenn durch den Verbiss das forstwirtschaftliche Ziel nicht mehr erreicht werden kann oder der Verbiss sich auf eine Stelle konzentriert, entsteht ein Schaden“, erklärt Wolf-Dietrich Schlemper, der Wildschadensbeauftragte der Landwirtschaftskammer OÖ. Seit einem Jahr rückt er aus, wenn Schäden gemeldet werden. 80-mal gab’s Begutachtungen vor Ort – in zehn Prozent der Fälle gab es allerdings kein Geld für die Bauern, weil eben der Schaden zu gering war. Sonst gab’s 50 bis 5000 € Entschädigung, die von den Jägern zu zahlen waren.

Mehr Nachfrage
„Der Wildschadensbeauftragte muss auch Mediator sein, aber er kann aus neutraler Position heraus die Gemüter meist beruhigen“, sagt Agrarlandesrat Max Hiegelsberger, dessen Ressort nun wegen der steigenden Nachfrage nach Beratungen von Jägern und Grundbesitzern – abseits von Schadensfällen – einen zweiten Posten finanziert.

Land zahlt bei Wolf und Biber
„90 Prozent der Schäden gehen auf Schalenwild, vor allem Rehe, zurück. Aber auch Schäden durch Wölfe, Krähen oder Biber werden vermehrt zum Thema“, weiß Franz Reisecker, Präsident der Landwirtschaftskammer OÖ. Dabei unterstützt der Experte etwa den Wolfsbeauftragten nach Rissen oder bewertet auch Biber-Aktivitäten: „Hier ist jeder gefällte Baum ein Schaden.“ Dieser wird vom Land Oberösterreich bezahlt.

Markus Schütz/Kronen Zeitung

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