2011 stellte der französische Lehrer Frédéric Durand ein Foto von Gustave Courbets Gemälde „Ursprung der Welt“ auf Facebook. Das soziale Netzwerk stufte die nackte Leinwand-Dame als Pornografie ein und sperrte sein Profil. In einer Schadensersatz-Klage berief sich Durand auch auf den jüngsten Zensurfall in Wien – die Venus von Willendorf. Jetzt fällte ein Pariser Gericht seine Entscheidung.
In seiner Anklage argumentierte Durand, es handle sich bei „Ursprung der Welt“ um einen Teil von Frankreichs Kulturerbe. Neben der Wiederherstellung seines gesperrten Profils forderte der Franzose zusätzlich 20.000 Euro Schadensersatz als „Wiedergutmachung“. Auch nach Jahren habe Facebook nicht verstanden, dass man Kultur nicht zensurieren könne. Als Beweis zitierte Durand die „Venus von Willendorf“, deren Foto erst kürzlich – wie auch schon Courbets Gemälde – von dem sozialen Netzwerk gelöscht wurde.
Fehler bei Facebook, aber kein wirklicher Schaden
Nach mehreren Anhörungen kamen die Richter nun zu einem Ergebnis – und schmetterten die Klage des französischen Lehrers ab. Zwar habe Facebook einen Fehler begangen, durch die Zensur sei aber kein wirklicher Schaden entstanden – schließlich konnte Durand nach der Sperre ein neues Facebook-Profil anlegen.
Kronen Zeitung/krone.at
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