Wie es oft der Fall ist, war eine Frau der Auslöser des Streites zwischen zwei Polen. Auf einem Parkplatz in Salzburg-Aigen eskalierte es: Von hinten näherte sich ein 28-Jähriger und schlug laut Anklage mit einem Werkzeug auf den Hinterkopf des Opfers. Das nicht rechtskräftige Urteil: 18 Monate bedingte Haft.
Von einem „heimtückischen Angriff“, sprach daher Staatsanwalt Roland Finster. Auch zumindest einen Fußtritt soll der Angeklagte an jenem 27. Jänner seinem Kontrahenten verpasst haben. Dies bestreitet der zweifache und unbescholtene Vater: „Es war ein leichter Schlag, ich hatte keine Absicht.“ Kurz wurde Richter Philipp Grosser laut und hob die Tatwaffe – einen schwarzen Radmutternschlüssel – in die Höhe: „Und warum hauen sie dann damit zu?“
Angeklagter zeigte sich tatsachengeständig
Das wisse er nicht: „Eine Momententscheidung.“ Aber dass dies zu schlimmen Verletzungen führen kann, sei ihm bewusst, so der Pole. Das Opfer – ein Landsmann mittleren Alters – leide noch: Er könne nicht schlafen und essen und lebe seither im Schock.
Schöffensenat entschied: 18 Monate Bewährungsstrafe
Der Vorsitzende sprach 18 Monate Haft auf Bewährung aus: wegen versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung. Der Pole muss 900 Euro Teil-Schmerzengeld zahlen. Nicht rechtskräftig.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.