Miley Cyrus wird wegen einer angeblich geklauten Textzeile in ihrem Hit „We Can‘t Stop“ (2013) auf 300 Millionen Dollar Schadenersatz verklagt. Der jamaikanische Sänger Flourgon reichte vor einem Bundesgericht in New York eine Klage gegen die 25-Jährige, deren Songschreiber und das Musikunternehmen Sony ein.
Demnach soll sich Cyrus unerlaubterweise bei seinem Lied „We Run Things“ bedient haben. Laut der Klage gehören die umstrittenen Textstellen „ohne Zweifel“ dem Jamaikaner, der mit seiner Dancehall-Musik in den 80er- und 90er-Jahren erfolgreich war. Dies zeigten die sprachlichen Besonderheiten, die auf die kreolische Sprache zurückgehen. Cyrus sang in ihrem Erfolgstitel an einer Stelle: „We run things, things don‘t run we“. Bei Flourgon heißt es: „We run things, things no run we“.
Flourgon, der mit bürgerlichem Namen Michael May heißt, verweist zur Begründung seiner hohen Forderung auf die Bedeutung von „We Can‘t Stop“ für die Karriere von Cyrus. Damit habe die ehemalige Schauspielerin ihren Durchbruch als Musikerin erreicht. Die 25-Jährige äußerte sich bisher nicht zu den Vorwürfen.
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