Das Quartett hatte laut Staatsanwalt daheim "vorgeglüht" und dabei - teils verbotene - Nazibands gehört. Anschließend gingen die jungen Männer in szenetypischer Kleidung in Lokale, demonstrierten dort in aller Öffentlichkeit den "Deutschen Gruß", schrien "Heil Hitler" und taten sich mit ausländerfeindlichen Parolen hervor. Vor Gericht versuchten sie, ihr Treiben als eher harmlose pubertäre Drohgebärden darzustellen. Einer der Angeklagten argumentierte mit einer früheren Verurteilung wegen Raubes, den er mit einem Türken begangen hatte, da könne er doch gar nicht ausländerfeindlich sein.
Das Gericht sah das anders und sprach die jungen Männer schuldig. Das Quartett, zum Tatzeitpunkt vor einigen Jahren bereits wegen anderer Delikte verurteilt, fasste sogenannte Zusatzstrafen aus: Bei einem der Angeklagten, der schon wegen Raubes zu vier Jahren Haft verurteilt worden war, erhöht sich die frühere Strafe jetzt noch um zwei Monate. Bei einem weiteren, der für eine schwere Sachbeschädigung zwei Monate ausgefasst hatte, kommen zwölf Monate dazu. Der Dritte im Bunde, der wegen eines Drogen-Deliktes 100 Tagessätze zu je fünf Euro erhalten hatte, wurde zu weiteren zehn Monaten verurteilt. Beim vierten Verurteilten, der wegen Körperverletzung 50 Tagessätze zu je zwei Euro bekommen hatte, erhöhte sich die Strafe um sechs Monate.
Symbolbild
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