6 Mädchen missbraucht

Wien: Viereinhalb Jahre Haft für Volleyballtrainer

Sport-Mix
14.03.2018 13:46

Ein Wiener Volleyballtrainer, der von 2000 bis Sommer 2016 sechs unmündige Mädchen sexuell missbraucht hatte, ist am Mittwoch am Wiener Landesgericht zu einer viereinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der 61-Jährige war damit einverstanden. Der Staatsanwältin war die Strafe bei einem Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren zu gering. Sie meldete Berufung an, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. In seinem Schlusswort bat der Angeklagte um Entschuldigung und zeigte sich schuldeinsichtig.

Der Angeklagte war für den größten heimischen Nachwuchsverein als Betreuer tätig gewesen, wo ihm der Mädchenbereich unterstand. Laut Anklage hatte er sich in einem Zeitraum von 15 Jahren an den unmündigen Mädchen vergangen, sein jüngstes Opfer, zu dem er in einem besonderen Naheverhältnis stand, war zum Tatzeitpunkt vermutlich erst sechs Jahre alt.

Am Mittwoch musste sich der Angeklagte vor Gericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und Herstellung und Besitzes von kinderpornografischem Material verantworten. Staatsanwältin Julia Kalmar war aus generalpräventiven Gründen für eine tat- und schuldangemessene Bestrafung eingetreten. Es bedürfe einer angemessenen Sanktion, „wo beinahe täglich Übergriffe in verschiedenen sportlichen Disziplinen ans Tageslicht kommen“.

Verteidigerin: „Er konnte Versuchung leider nicht widerstehen“
„Ihm darf die laufende #MeToo-Debatte nicht schaden“, gab Verteidigerin Irene Pfeifer in ihrem Schlussvortrag hingegen zu bedenken. Bezogen auf die Trainertätigkeit ihres Mandanten meinte sie: „Er konnte dieser Versuchung leider nicht widerstehen. Diese Freude, diese Erfolge, dieses Zusammensein haben ihn dazu gebracht.“

„Opfer gezielt ausgesucht“
Der Privatbeteiligtenvertreter Lian Kanzler - er schritt für drei Betroffene ein - betonte, der Angeklagte sei systematisch vorgegangen: „Er hat seine Opfer gezielt ausgesucht und zu ihnen eine emotionale Bindung aufgebaut. Er hat sie zu seinen Lieblingskindern gemacht und ihnen das Gefühl gegeben, etwas Besonderes zu sein.“ Kanzler machte deutlich, dass die Mädchen bzw. jungen Frauen noch Jahre nach dem Erlebten an den Übergriffen leiden und teilweise von Schlafstörungen und Albträumen geplagt werden. Der Jurist (Kanzlei Plaz) bekam vom Senat je 1000 Euro pro Betroffener an symbolischer Schadensgutmachung zugesprochen. Mit den darüber hinausgehenden Forderungen - Kanzler hatte für jede Betroffene 5000 Euro verlangt - wurde er auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

„Habe im Gefängnis leider sehr viel Schlechtes erlebt“
Am Ende der Verhandlung zeigte sich der Angeklagte einsichtig: „Ich möchte mich bei allen geschädigten Mädchen und Eltern entschuldigen. Und ich hoffe, dass sie mir das irgendwann verzeihen können.“ Sogleich fügte er hinzu, er habe im Gefängnis „leider sehr viel Schlechtes erlebt. Ich möchte nie wieder hierher.“

„Wenn Sie nicht umfassend geständig gewesen wären, wäre die Strafe höher ausgefallen“, betonte Richterin Sonja Höpler-Salat in der Urteilsbegründung. Dem Angeklagten wurde neben seiner Schuldeinsicht und seiner bisherigen Unbescholtenheit zugutegehalten, „dass Sie nicht bis zum Äußersten gegangen sind. Es ist zu keinem Geschlechtsverkehr gekommen, was wir hier leider immer wieder erleben“. Dessen ungeachtet sei „klar, dass Sie diesen Mädchen übel mitgespielt haben. Man kann nur hoffen, dass sie diesen Rucksack nicht ewig mit sich herumtragen müssen“, sagte Höpler-Salat.

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(Bild: KMM)



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