„Hier bleiben die Kinderrechte eindeutig auf der Strecke, einer der Buben zahlt immer drauf – deshalb werden wir Beschwerde beim europäischen Gerichtshof einlegen“, kündigt Sandras Rechtshelfer Günter Tews an.
Wie berichtet, muss Sandra M. laut OGH-Urteil ihren dreijährigen Sohn Evangelos zurück nach Griechenland bringen, weil sie einen Heimaturlaub genützt hatte, um ihrem gewalttätigen Gatten zu entkommen. Was mit ihrem Sohn aus erster Ehe, dem zwölfjährigen Simon, geschieht, war nicht Gegenstand der Verhandlung.
Das Bezirksgericht Linz verschaffte der verzweifelten Mutter nun aber eine kleine Atempause: Es verlangt vom Ex-Gatten und Kindesvater, endlich die ausstehenden Unterhaltszahlungen in Höhe von 15.300 Euro zu leisten und Sicherheit für Ex-Gattin - für die er in Griechenland die Verhaftung durchgesetzt hat - und Sohn zu garantieren.
Sollte er die Auflagen erfüllen, hat Sandra M. eine Frist, ihren Linzer Arbeitsplatz zu kündigen, Griechisch zu lernen und Evangelos nach Griechenland zu bringen – oder ihr drohen hier zwei Wochen Haft.
von Johann Haginger („Oberösterreich Krone“)
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