„Rechtsstaat-Grenzen“

Darum ist der Raser noch immer auf freiem Fuß

Österreich
02.03.2018 09:00

Fahren mit weit überhöhter Geschwindigkeit, noch dazu unter Drogeneinfluss, dafür aber ohne Führerschein, überdies Widerstand gegen die Staatsgewalt, Gefährdung der körperlichen Sicherheit – die Liste an Vergehen, die sich ein 27-Jähriger in Wien zuschulden kommen hat lassen, könnte man noch weiter fortsetzen. Doch noch immer befindet sich der Raser, der auch mit seiner Abneigung gegen die österreichischen Gesetze nicht hinterm Berg hielt, auf freiem Fuß. Viele der krone.at-Leser fragen sich: Wie ist das möglich? Muss erst etwas passieren, um den uneinsichtigen 27-Jährigen im buchstäblichen Sinn aus dem Verkehr ziehen zu können? Fakt ist: Ein tatsächlicher Grund für eine Verhaftung des Mannes liegt bislang nicht vor, trotz der Fülle seiner Vergehen.

Wie berichtet, war der 27-Jährige mit bosnischen Wurzeln innerhalb von nur wenigen Tagen gleich zweimal ins Visier der Polizei geraten. Zunächst lieferte sich der Verdächtige am Sonntagabend mit bis zu 191 km/h eine waghalsige Verfolgungsjagd mit der Exekutive, legte gefährliche Fahrmanöver an den Tag, hatte auf seinem Audi gestohlene Kennzeichen montiert, stand unter Drogeneinfluss und besitzt gar keinen Führerschein.

Ganze Reihe an Vergehen, aber ...
Als er sich mit Tritten gegen seine Festnahme wehrte, wurde der 27-Jährige vorübergehend festgenommen, später jedoch wieder auf freien Fuß gesetzt und wegen einer ganzen Reihe an Vergehen angezeigt – um wenige Tage später erneut die Aufmerksamkeit der Exekutive auf sich zu ziehen: Wieder hatte er gestohlene Kennzeichen auf seinem Wagen montiert, den er im Straßenverkehr gar nicht in Betrieb nehmen darf, kurz vor Fahrtantritt erneut einen Joint geraucht. Mittlerweile konnten dem Unbelehrbaren auch acht Fälle von Tankbetrug nachgewiesen werden.

Doch warum befindet sich der 27-Jährige noch immer auf freiem Fuß? Tatsächlich liegt bislang kein Vergehen vor, das eine Festnahme des Rasers gesetzlich rechtfertigt. Diese ist etwa dann angebracht, wenn die begangene Tat mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bedroht ist, heißt es in der Strafprozessordnung. Diese Bedingungen sind allerdings nicht erfüllt, weshalb der Raser nach seiner Verfolgungsjagd am Sonntag und der vorübergehenden Festnahme wieder auf freien Fuß gesetzt werden musste. Die übrigen Taten sind lediglich als Verwaltungsübertretungen zu bewerten.

„Wir haben keine Präventionshaft“
Der Polizei sowie der Staatsanwaltschaft sind damit derzeit die Hände gebunden, der Fall zeigt die Grenzen des Rechtsstaates auf. Zwar ist es möglich, dem 27-Jährigen unter Drogeneinfluss seinen PS-starken Wagen wegzunehmen – das allerdings auch nur zeitlich begrenzt, weiß Polizeisprecher Harald Sörös: „Es besteht die Möglichkeit, dem Lenker den Schlüssel wegzunehmen. Allerdings nur so lange, bis der Rauschzustand vorbei ist“, erklärte er gegenüber der „Krone“. „Wir haben keine Präventionshaft“, ergänzte Polizeijurist Manfred Reinthaler.

Der 27-Jährige wird jedenfalls mit einer saftigen Geldstrafe konfrontiert werden. „Auf ihn warten mehrere Tausend Euro Strafe“, so Sörös. Dass der Raser wieder in seinen Audi steigt und auf die Einhaltung der österreichischen Gesetze weiterhin keinen Wert legt, muss jedoch angenommen werden.

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