234.000 Euro kassiert

„Immunberater“ betrogen 24 Krebspatienten: Urteil

Österreich
28.02.2018 18:11

Mit falschen Hoffnungen hat ein selbst ernannter „Immunberater“ bei schwerst kranken Menschen abkassiert. Krebspatienten soll der Deutsche durch Trink- und Spritzenkuren Heilung versprochen haben – 24 Kranke zahlten ihm 234.000 Euro. Bekommen haben sie dafür Nahrungsergänzungsmittel und Vitamine, willkürlich zusammengemischt und ohne medizinisch-therapeutische Wirkung. Der Angeklagte und sein Geschäftspartner wurden schlussendlich zu teilbedingten Strafen verurteilt.

„Wunderheiler“, „Immunberater“ – für die Staatsanwaltschaft ist der 75-Jährige schlicht und einfach ein Betrüger. Zusammen mit seinem Geschäftspartner, einem Juristen (52), ebenfalls aus Deutschland, stand er am Mittwoch in Linz vor Gericht. Der Mann soll laut Anklage unter anderem Patienten mit einem Kopftumor oder Bauchspeicheldrüsenkrebs Heilung versprochen und sie zum Kauf von Präparaten für eine Trink- oder Spritzenkur überredet haben. Manche Opfer gaben für seine windige Behandlung bis zu 22.000 Euro aus, weil er ihnen vorspiegelt haben soll, ihre Erkrankungen und Leiden heilen zu können.

Mit Berichten über angebliche Heilerfolge getäuscht
Dabei soll er sich auch als medizinisch-wissenschaftlicher Beirat oder Professor ausgegeben haben, ohne über eine medizinische, pharmazeutische oder therapeutische Ausbildung zu verfügen. Zur Täuschung der Kranken soll er auch auf Berichte über angebliche Heilerfolge verwiesen haben. Tatsächlich soll er willkürlich zusammengemixte Nahrungsergänzungsmittel und Vitaminpräparate verkauft haben.

Darüber hinaus soll sich der einschlägig vorbestrafte „Immunberater“ laut Anklage in fünf Fällen Darlehen erschlichen haben. Gesamtschaden: 80.000 Euro. Der 75-Jährige wurde schließlich als Haupttäter wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges zu drei Jahren, eines davon unbedingt, verurteilt, der 52-Jährige als Beitragstäter fasste 18 Monate Haft bedingt sowie eine unbedingte Geldstrafe von 7200 Euro aus. Die Urteile sind bereits rechtskräftig.

C. Tröster, Kronen Zeitung/krone.at

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