Aufhebung beantragt

Gesundheitsministerin: Rauchverbot ist „grauslich“

Österreich
28.02.2018 22:35

Während die Initiatoren des „Don‘t Smoke“-Volksbegehrens mittlerweile mehr als 430.000 Unterstützungserklärungen gesammelt haben, gehen ÖVP und FPÖ weiter den im Koalitionspakt vereinbarten Weg. Am Mittwoch wurde der angekündigte Initiativantrag im Nationalrat eingereicht, mit dem das eigentlich ab 1. Mai 2018 zu geltende generelle Rauchverbot in der Gastronomie noch vor dessen Inkrafttreten wieder ausgehebelt werden soll. Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) musste sich einer scharf formulierten Dringlichen Anfrage der SPÖ stellen und schoss heftig zurück: Sie bezeichnete das Rauchverbot als „grauslich“.

Beschlossen wird das Vorhaben noch nicht. Nach der Beratung im Ausschuss soll dies in einer der nächsten Nationalratssitzungen passieren. Mit dem Antrag soll das Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz geändert werden. Im Gegenzug zur Beibehaltung von Raucherräumen in Lokalen bringt es ein Verkaufsverbot von Tabakwaren an Unter-18-Jährige. Auch das Rauchverbot in Autos, wenn sich darin Minderjährige befinden, wird eingeführt. Für die Kontrolle dieser Bestimmung wird die Polizei zuständig sein.

SPÖ-Dringliche wegen „gesundheitspolitischem Rückschritt“
Dass die türkis-blaue Regierung das Rauchverbot kippen will, war für die SPÖ Anlass zu einer Dringlichen Anfrage an Gesundheitsministerin Hartinger-Klein. In der Anfragebegründung wird das Vorhaben als „enormer gesundheitspolitischer Rückschritt“ gebrandmarkt, der von Experten, aber auch von der Bevölkerung kritisiert werde. International gehe alles in Richtung Nichtraucherschutz, nur Österreich schwimme gegen den Strom und habe eine konstant hohe Raucherrate, so die SPÖ. Das 2015 beschlossene Nichtraucherschutzgesetz sollte dem Einhalt gebieten, nun wolle es die Regierung aber rückgängig machen.

24 Fragen waren an Hartinger-Klein gerichtet. Sie sollte Auskunft über Rauchverbote und deren Auswirkungen in anderen EU-Staaten, die Raucherquote im internationalen Vergleich, internationale Einschätzungen des Nichtraucherschutzes in Österreich, gesundheitliche Folgen des Rauchens oder auch die Kosten für das Gesundheitssystem geben. Gefragt wurde die Gesundheitsministerin auch, ob sich die Gesetzesnovelle mit der völkerrechtlichen Verpflichtung Österreichs zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes (WHO Framework Convention on Tobacco Control) und den im Bundesministeriengesetz verankerten Aufgaben des Gesundheitsressorts („Schutz vor Gefahren für den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung“) vereinbaren lässt.

Hartinger-Klein: „Wirten Gastfreundlichkeit verboten“
Hartinger-Klein verteidigte das Aushebeln des Rauchverbots und attackierte all jene, die die Maßnahme 2015 unter der rot-schwarzen Bundesregierung beschlossen hatten. „Sie haben den Gastwirten ihre Gastfreundlichkeit verboten“, sagte sie. Österreich sei ein gastfreundliches Land mit langer Tradition im Tourismus. „Selbstverständlich maßregelt der Gastgeber seine Gäste nicht, wenn sie kleinere Schwächen haben“, so Hartinger-Klein. Sie kritisierte Rot-Schwarz für das Abschieben von Verantwortung: „Weil Sie gewusst haben, wie grauslich dieses Gesetz ist, haben Sie eine Übergangsfrist beschlossen, damit Ihre Regelungen erst bei der nächsten Regierung in Kraft treten.“

Rendi-Wagner: Österreich ist „Aschenbecher Europas“
Zuvor hatte SPÖ-Gesundheitssprecherin Pamela Rendi-Wagner das Vorhaben als „Schande“ bezeichnet. Es werfe den Nichtraucherschutz im Land um Jahre zurück und „macht Österreich einmal mehr zum Aschenbecher Europas“. Sie sei erschüttert, so die Ärztin und Ex-Gesundheitsministerin - auch über jene 28 ÖVP-Abgeordneten, die das Verbot seinerzeit beschlossen hatten und nun die Aufhebung unterstützten. „Ist es der Koalitionspakt mit der FPÖ wirklich wert, die Gesundheit der Bevölkerung aufs Spiel zu setzen, quasi zu verkaufen?“, fragte Rendi-Wagner.

Gastronomen begrüßen Initiativantrag
Erfreut zeigten sich hingegen die Gastronomen: Die Verlängerung der bestehenden Regelung sei „sachgerecht, verhältnismäßig und aus Sicht der Branche zu begrüßen“. Ein generelles Rauchverbot ausschließlich in der Gastronomie hätte eine eklatante Ungleichbehandlung zu anderen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens dargestellt, in denen es praktisch überall weiterhin möglich ist, einen abgetrennten Raucherraum einzurichten, hieß es.

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