Mangelnde Hygiene

Paar soll Vierjährige misshandelt haben – Freispruch

Salzburg
06.10.2009 12:40
Wegen des Verdachts der Kindesmisshandlung ist am Dienstag in Salzburg ein Paar aus dem Lungau vor Gericht gestanden. Die beiden hätten im Frühjahr 2008 die Hygiene bei ihrer damals vierjährigen Tochter vernachlässigt und daher ihre Gesundheit gefährdet, hieß es in der Anklageschrift. Der Kindesvater soll die kleine Sarah auch geschlagen haben. Der Richter sprach die Eltern, die ihre Unschuld beteuerten, wegen mangelnden Schuldbeweises frei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen" lautete das Delikt, mit dem die zwei Lungauer von Richter Günther Nocker konfrontiert wurden. Sie hätten von April bis Anfang Mai ihre Tochter nach dem Bettnässen und "Einkoten" nicht gereinigt, warf ihnen die Staatsanwaltschaft vor.

Der Vater soll zudem das Mädchen durch Schläge verletzt haben. Ärzte des Krankenhauses Schwarzach im Pongau stellten Schwellungen und Ödeme an den Beinen des Kindes fest. Doch der Mann bestritt die Tat vehement. Zum Vorwurf des Vernachlässigens meinten beide, sie hätten das Malheur im Bett erst in der Früh gesehen. Im Nachhinein betrachtet wäre es besser gewesen, sie hätten in der Nacht öfters nachgesehen, betonten die Angeklagten. Das Bettnässen sei vermutlich aus Eifersucht passiert, weil damals ihr zweites Kind zur Welt gekommen sei.

Ärzte schlugen Alarm
Als Schwellungen an den Beinen des Mädchens auftraten, brachten sie es ins Spital. Dort schlugen die Ärzte Alarm. Laut gerichtsmedizinischem Gutachten könnten die parallel verlaufenden Streifen an den Oberschenkeln durch Auftreffen eines geformten Gegenstandes entstanden sein. Eine Krankheit als Ursache wurde nicht festgestellt. Die großflächigen Rötungen im Gesäßbereich seien durch die stundenlange Verschmutzung entstanden, referierte die Leiterin der Gerichtsmedizin Salzburg, Edith Tutsch-Bauer.

Die beiden Lungauer haben inzwischen geheiratet. Da Staatsanwältin Barbara Schönbeck-Brössner keine Erklärung abgegeben hat, ist das Urteil nicht rechtskräftig.
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