„Krone“-Ombudsfrau

Kreuzfahrt: Für Rabatt zu früh gebucht

Ombudsfrau
26.02.2018 10:00

Dass der frühe Vogel nicht immer den Wurm fängt, zeigt der Fall eines Burgenländers. Er buchte vergangenen September eine Mittelmeer-Kreuzfahrt, die wenig später mit einem Frühbucherbonus angeboten wurde. Doch auf diesen Rabatt hat der Leser keinen Anspruch!

Drei Wochen nach der Buchung stieß Franz B. auf das Angebot für genau jene Kreuzfahrt, die er gebucht hatte: „Die zweite Person sollte nur die Hälfte zahlen.“ Im Glauben, ja auch ein „Frühbucher“ gewesen zu sein, wandte sich Herr B. an die Reederei. Mit der Frage, ob man ihm nicht auch den Frühbucherrabatt gewähren könne. Das wurde unter Verweis auf den geschlossenen Vertrag aber abgelehnt. Unterschiedliche Preise für gleiche Reisen ließen sich eben nie ganz ausschließen.

Begriff "Frühbucher" ist nicht gesetzlich definiert
Auf Ombudsfrau-Anfrage erklärte MSC: „So sehr wir nachvollziehen können, dass dies sehr ärgerlich ist, können wir dennoch keine Preisminderung in Aussicht stellen.“ Der Begriff „Frühbucher“ beziehe sich nicht auf die Gäste, sondern auf die angebotene Preisrate. Laut Verein für Konsumenteninformation hat man übrigens kein Recht darauf, nachträglich einen Frühbucherrabatt zu erhalten. Der Begriff sei überdies auch nicht gesetzlich definiert.

Ist zu verstehen. Im Sinne der Kundenbindung wäre ein Entgegenkommen aber doch erfreulich gewesen…

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