"Cold Case"

Sextäter soll zwei Morde auf dem Gewissen haben

Oberösterreich
02.10.2009 09:51
Der Fall erinnert an die TV-Serie "Cold Case – kein Opfer ist je vergessen": Die Linzerin Gabi Blaha (25) könnte 1985 ebenso wie 1992 die Salzburgerin Silke Schnabel (17) von jenem mehrfach vorbestraften Sextäter Anton W. (52) erwürgt worden sein, gegen den nun neuerliche Ermittlungen laufen. Indizien und Parallelen gibt’s, doch in beiden Mordfällen sind die wichtigsten Beweisstücke verschlampt worden.

Nachdem das Linzer Strichmädchen am 16. Oktober 1985 in seinem Zimmer an der Hofgasse erwürgt und erstochen aufgefunden worden war, wurde der Tatort zum Rummelplatz von Schaulustigen bis hin zu Stadtpolitikern. Was an Spuren übrig blieb, vernichtete die vorsintflutliche CSI-Technik und verrottete in einem feuchten Gerichtskeller. Es blieben keine DNA-Beweise übrig, nur Indizien und Aussagen, die den damals 29-jährigen Zuhälter Tibor Foco belasteten, bei seiner Personalsuche nicht nur Elfi Hochgatter (24), sondern auch Gabi Blaha (25) ermordet zu haben.

Nun könnte ein anderer Ex-Häftling den flüchtigen Ex-Lebenslangen entlasten: Nachdem er eine fünfjährige Gefängnisstrafe wegen einer brutalen Vergewaltigung verbüßt hatte, soll der damals 28-jährige Salzburger Sextäter Anton W. im Herbst 1985 auch in Linzer Rotlichtlokalen unterwegs gewesen sein. Erwiesen ist, dass dieser Verdächtige splitternackt und stockbetrunken am 11. Juli 1992 am Salzach-Ufer lag, als dort Silke Schnabel (17) verschwand, deren Leiche zehn Tage später bei Ranshofen im Inn gefunden wurde: Bis ins Letzte abscheulich abnorme Detail genau so vergewaltigt und erwürgt wie vorher Gabi Blaha.

Silke Schnabels letzter Begleiter wurde verhaftet und verhört, nachdem man bei ihm den Blouson des Opfers und einen blutverschmierten Gürtel gefunden hatte. Doch drei Monate später ist Anton W. frei, das Verfahren eingestellt. Erst 17 Jahre später erreicht Silkes Mutter mithilfe des Opferanwalts des Weißen Rings eine Wiederaufnahme. Die Justiz rollt den Fall Schnabel neu auf und wird auch den Parallelfall Blaha untersuchen müssen, weil eine StPO-Novelle den Hinterbliebenen von Mordopfern ermöglicht, eine Fortführung zu beantragen.

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