"Wir haben die Pistole auf einem Kirtag gekauft", gaben die drei Buben, zwei Neunjährige und ein Zehnjähriger an. Es war der 15. Juni, als das Trio am elterlichen Hof eines der Buben mit der Waffe spielte.
Unbekümmert abgedrückt
Helmut Naderer, der Polizeichef von Bergheim, zur "Krone": "Die Kinder hatten anfangs beim Hantieren mit dem Gerät Schwierigkeiten, weil sie es nicht schafften, die Federdruck-Pistole richtig zu spannen. Irgendwie gelang es einem der Buben dann doch, die Waffe zu spannen. Als er darauf unbekümmert abdrückte, schoss er seinem zehnjährigen Freund aus kurzer Entfernung eine sechs Millimeter große Hartplastik-Kugel ins rechte Auge."
Softgun bleibt weiterhin Spielzeug
"Es ist eine schwere Augenverletzung", stellten die Ärzte im Salzburg Unfallkrankenhaus später fest. Naderer weiter: "Zur konkreten Abklärung der Sachlage wurde die Pistole dem Bundeskriminalamt zur kriminaltechnischen Untersuchung vorgelegt. In dem Prüfbericht kommt zum Ausdruck, dass die maximale Bewegungsenergie der Hartplastik-Kugeln die Federdruck-Pistole lediglich als Spielware qualifiziert."
Ein Umstand, der für Verwunderung sorgt: "Ein Gerät, das derartige Verletzungen erzeugt und frei auf Kirtagen verkauft wird, das darf bitte nicht als Kinderspielzeug gelten", sagt Naderer.
Schon der zweite Vorfall
Bereits am 21. Mai dieses Jahres war es in einer Schrebergarten-Anlage in Salzburg-Kasern ebenfalls mit einer derartigen Federdruck-Pistole zu einer Verletzung gekommen. Damals hatte ein sechsjähriger Bub seine 53-jährige Großtante am Kopf verletzt.
Kronen Zeitung
Symbolbild
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