Streit um Sex

4 Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Bajonett

Niederösterreich
30.09.2009 15:40
Vier Jahre Freiheitsstrafe wegen absichtlich schwerer Körperverletzung: Mit diesem Urteil ist am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten der Prozess gegen einen 29-Jährigen zu Ende gegangen, der im Jänner einen Freund mit zwei Bajonettstichen schwer verletzt hatte. Er nahm Bedenkzeit, die Staatsanwältin, die versuchten Mord angeklagt hatte, gab keine Erklärung ab. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Der Verteidiger hatte den Vorfall als "Zwiegespräch zwischen zwei relativ stark alkoholisierten Herren" zu beschreiben versucht. Sein Mandant habe in Notwehr gehandelt, das spätere Opfer ihn zuvor gewürgt. Der Beschuldigte schilderte, der 31-Jährige habe zuerst ihn gepackt, als er auf der Couch lag: Daraufhin habe er zum Bajonett gegriffen und seinem Kontrahenten zweimal in den Bauch gestochen. Er habe ihn aber nur "pieksen" wollen.

Streit um Frau als Auslöser
Der 29-Jährige und das Opfer hatten schon Jahre zuvor Streit wegen einer Frau gehabt, die den Angeklagten mit dem Freund betrog. Der Kontakt brach daraufhin ab, man näherte sich aber wieder an und im Jänner dieses Jahres stand der 31-Jährige vor seiner Tür und bat um Unterkunft, bis er seine neue Wohnung beziehen könnte.

Am Tag nach dem Einzug kam die Bekannte des Opfers - wegen der es vermutlich zur Eskalation des Streits zwischen den beiden Männern kam - zum ersten Mal zu Besuch. Bei weiteren Treffen soll der Beschuldigte sie gebeten haben, ihre Freundinnen zu fragen, ob sie mit ihm Sex haben würden. Die junge Frau meinte aber, dass es "schwierig ist, weil ich ja ein 'Rechter' bin", so der Angeklagte. Man habe bei ihm Relikte aus der Nazi-Zeit gefunden, erläuterte der Richter dazu.

Sexuelle Absichten führten zur Eskalation
Der blutigen Auseinandersetzung sollen Sticheleien vorausgegangen sein, die sich wieder um sexuelle Absichten des Mannes drehten. An jenem Abend hätte der Beschuldigte – mit 1,8 Promille Alkohol im Blut – dann wieder einmal versucht, sich bei der jungen Frau anzubiedern. Laut dem Opfer habe der 29-Jährige gesagt, er würde die Bekannte "nehmen, auch wenn sie nicht will". Daraufhin soll der 31-Jährige, mit immerhin drei Promille Alkohol im Blut, gemeint haben, dass er dazu zuerst an ihm vorbei müsse. Daraufhin war es dann zu dem Handgemenge und dem Bajonettstich gekommen.

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