Porno im Internet

Ehefrau aus Eifersucht beinahe erwürgt

Niederösterreich
30.09.2009 09:22
Sechseinhalb Jahre Freiheitsstrafe wegen versuchten Totschlags an seiner Ehefrau: So lautete am Landesgericht Korneuburg Dienstagabend das Urteil gegen einen knapp 36-Jährigen aus dem Bezirk Bruck an der Leitha. Damit folgten die Geschworenen der Verteidigung. Der Mann nahm das Urteil an, der Staatsanwalt, der versuchten Mord angeklagt hatte, gab keine Erklärung ab - somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Der unbescholtene HTL-Ingenieur und Familienvater hatte laut Anklage seine Frau im Mai im Zuge eines Streits aus Eifersucht mehrmals gewürgt und geschlagen. Dann fuhr er mit ihr angeblich ins Spital, raste jedoch mit 140 km/h in einer Kurve in einen Acker - zuvor hatte er die Gurte gelöst. Beide überlebten den Unfall nahezu unverletzt, der 31-Jährigen gelang die Flucht. "Sie hat gezittert und war völlig fertig", schilderte das Ehepaar, bei dem sie Hilfe gesucht hatte.

Verteidiger Elmar Kresbach beschrieb seinen Mandanten als - auch laut psychologischem Gutachten - aggressionslos. Allerdings habe er konkrete Anhaltspunkte und Indizien für die vermutete Untreue seiner Frau gehabt. "Hier ist eine Beziehung auf katastrophale Weise in die Brüche gegangen", räumte der Anwalt ein, dass das Geschehen ein "fürchterliches Erlebnis für das Opfer" war.

Pornovideo aus dem Internet als Auslöser
Stein des Anstoßes war ein Pornovideo aus dem Internet, auf dem der Angeklate meinte, seine Frau mit einem anderen Mann wiedererkannt zu haben. Daraufhin ging er auf die 31-Jährige los, riss sie zu Boden und zerrte an ihren Haaren. Außerdem schlogh er ihr mit der Handkante in den Nacken und hielt ihr Mund und Nase zu. Als Nebenbuhler verdächtigte er den Freund einer Bekannten - dieser bestritt als Zeuge, ein sexuelles Verhältnis zu der 31-Jährigen gehabt zu haben.

"Ich habe sie nicht umbringen wollen", beteuerte der Angeklagte. Warum er mit 140 km/h in den Acker gerast und seine Frau in Todesangst versetzte habe, wollte Richter Helmut Neumar wissen. "Damit sie endlich die Wahrheit sagt."

Würgen bedeutet Lebensgefahr
Der Richter bezeichnete es als "ein bissl krank", bei einer vermuteten Untreue auf einer Porno-Website unter tausenden nach einem Video seiner Frau zu suchen. Wiederholt wurde dem 36-Jährigen bewusst gemacht, dass seine Tathandlungen leicht zum Tod seines Opfers hätten führen können.

Würgen bedeute Lebensgefahr - ob das Opfer "nur" bewusstlos wird oder stirbt, sei mehr oder weniger Zufall, erläuterte der medizinische Sachverständige Wolfgang Denk. Das Opfer erlitt durch die Misshandlungen anter anderem Verletzungen der Nackenregion und Wirbelsäule, Zerrungen, Blutergüsse, eine Absplitterung des Schneidezahns, Verletzungen im Mund und Einblutungen in den Augen, dazu kamen die psychischen Folgen.

Laut psychiatrischem Gutachten hatte sich der Angeklagte durch monatelange Eifersucht an jenem Abend in eine massive Affektsituation manövriert, zu der dann noch eine narzisstische Kränkung seiner Männlichkeit kam, als ihm seine Frau körperliche Unzulänglichkeiten vorwarf.

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