Das Strafausmaß bei der unbedingten und bedingten Haftstrafe sei um insgesamt zwei Monate reduziert worden, wird Gerhard Sedlacek, der Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten, zitiert. Als Begründung wurde angegeben, dass das Berühren von Kindern am Gesäß keineswegs eine geschlechtliche Handlung darstellt, da das Gesäß nicht zur unmittelbaren Geschlechtssphäre zähle, so der OGH.
Ins Rollen gekommen war der Fall um den Schulwart nach einem Selbstverteidigungskurs an der Volksschule im Mai des vergangenen Jahres. Dabei wurden auch sexuelle Übergriffe thematisiert. Einige Kinder hätten danach einer Lehrerin von solchen Vorfällen berichtet. Der Schulwart wurde danach sofort vom Dienst suspendiert und in Untersuchungshaft genommen.
Ursprünglich hätten sich 26 Minderjährige bei der Polizei gemeldet und von Übergriffen berichtet. In 16 Fällen wurden die Ermittlungen eingestellt. Im Jänner 2009 wurde der Mann dann verurteilt.
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