Am Gesäß berührt

Haftstrafe für Schulwart herabgesetzt

Niederösterreich
25.09.2009 15:18
Die Haftstrafe für jenen Schulwart, der im vergangenen Jahr mehrere Kinder in einer Volksschule im Bezirk Melk sexuell belästigt haben soll, ist durch ein Urteil des Obersten Gerichtshof (OGH) herabgesetzt worden. Der 52-jährige Mann hatte laut einem ORF-Bericht nach seiner Verurteilung im Jänner 2009 Berufung beim OGH eingelegt und nun recht bekommen.

Das Strafausmaß bei der unbedingten und bedingten Haftstrafe sei um insgesamt zwei Monate reduziert worden, wird Gerhard Sedlacek, der Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten, zitiert. Als Begründung wurde angegeben, dass das Berühren von Kindern am Gesäß keineswegs eine geschlechtliche Handlung darstellt, da das Gesäß nicht zur unmittelbaren Geschlechtssphäre zähle, so der OGH.

Ins Rollen gekommen war der Fall um den Schulwart nach einem Selbstverteidigungskurs an der Volksschule im Mai des vergangenen Jahres. Dabei wurden auch sexuelle Übergriffe thematisiert. Einige Kinder hätten danach einer Lehrerin von solchen Vorfällen berichtet. Der Schulwart wurde danach sofort vom Dienst suspendiert und in Untersuchungshaft genommen.

Ursprünglich hätten sich 26 Minderjährige bei der Polizei gemeldet und von Übergriffen berichtet. In 16 Fällen wurden die Ermittlungen eingestellt. Im Jänner 2009 wurde der Mann dann verurteilt.

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