Mit 2,88 Promille

„Schlafpause“ kommt Alkolenker teuer!

Oberösterreich
05.02.2018 05:45

„Das Urlaubsgeld kann ich schon mal für die Strafe reservieren!“ Das denkt sich nach dem 2,88-Promille-Schläfer, der – wie berichtet – sein Auto auf der Bundesstraße in Aigen-Schlägl geparkt und dadurch einen Unfall verursacht hatte, auch ein Senftenbacher: Dreieinhalb Stunden, nachdem er einen Unfall gebaut hatte, ergab der Alkotest immer noch 1,5 Promille – 1600 Euro Mindeststrafe!

Ob und wann der 45-jährige Ulrichsberger, der seinen Rausch mitten auf der B 127 ausschlafen wollte, seinen Führerschein wieder bekommt, entscheiden die Bezirkshauptmannschaft beziehungsweise der Amtsarzt.

Vorbelastet
Der Mühlviertler war schon vor dem „Nickerchen“, bei dem ihm eine Rohrbacherin (32) ins Heck gefahren war und ihn unsanft geweckt hatte, seinen Führerschein los gewesen. Außerdem war er von der Unfallstelle geflüchtet, hatte den Pkw in einem Waldstück nahe seines Hauses versteckt. Damit kommt zur Alkoholisierung – bei 2,88 Promille drohen auch ohne „Vorgeschichte“ sechs Monate Führerscheinentzug, zwischen 1600 und  5900 Euro Geldstrafe,  verkehrspsychologische Nachschulung um  495 Euro und  amtsärztliche samt verkehrspsychologische Überprüfung um 363 Euro  – noch die Fahrerflucht dazu! Kurz gesagt: Das war ein sehr teurer Rausch!

Fahrerflucht
In dieser Preisklasse wird sich auch die Strafe für den 23-jährigen Senftenbacher bewegen, der in seiner Heimatgemeinde im Auto von der Straße abgekommen war und einen Wasserdurchlass gerammt hatte, ehe er sich im Feld überschlug. Nach dreieinhalb Stunden ergab der Alkotest im Spital 1,5 Promille, damit hatte er zum Unfallzeitpunkt zwischen 1,8 und 2,1 Promille. Das ist dann schon egal, die Grenze für die Höchststrafe liegt bei 1,6 Promille.

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