Der Mobilfunker rechtfertigte sein Vorgehen und berief sich in dem Verfahren auf den englischen Text der EU-Verordnung. Dort ist von "an initial minimum charging period not exceeding 30 seconds" die Rede. Laut Auslegung des Unternehmens bedeute dies, dass zusätzlich zur sekundengenauen Abrechnung ein 30 Sekunden entsprechendes Entgelt für den Verbindungsaufbau zulässig sei.
Die TKK sah das nicht so. Auch das Heranziehen der englischen Sprachfassung führe zu einer eindeutigen und klaren Wortinterpretation, die keinen Spielraum offen lasse, so die Behörde. Da der Bescheid der Kommission rückwirkend gilt, muss die Mobilkom geschädigte Kunden bis zum 1. November entschädigen. "In welcher Form mobilkom austria AG diese Sanierung vornimmt, bleibt ihr selbst überlassen", so die TKK.
Der Mobilfunker hat mittlerweile auf die Entscheidung reagiert und verrechnet in Zukunft auch bei Telefonaten unter 30 Sekunden die Gebühr für die volle halbe Minute, also 26 Cent. Alle längeren Verbindungen werden sekundengenau abgerechnet. Insgesamt werden damit alle Roaming-Telefonate im Ausland billiger.
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