Die Ermittlungen rund um Tierqualen in einem Kärntner Schweinemast- und Schlacht-Betrieb sind abgeschlossen. Bei der Staatsanwaltschaft ist jetzt das veterinärmedizinische Gutachten eingelangt. Nach einem Einstellungsantrag von einem Beschuldigten prüft jetzt das Landesgericht die Verdachtslage.
Tierschutzaktivisten haben die Missstände in dem bekannten Betrieb in Unterkärnten mit versteckten Kameras dokumentiert. Nachdem die teils schockierenden Aufnahmen an die Öffentlichkeit gelangt waren, ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Verdachts der Tierquälerei gegen mehrere Beschuldigte.
Fragen blieben offen
Ein Gutachten über Schweinehaltung und Schweinewirtschaft hat im Dezember, wie berichtet, Überlastung und Überforderung des Personals als Gründe für die Missstände ausgemacht. Da weitere Vorwürfe in dem Expertenbericht nicht geklärt werden konnten, hat die Staatsanwaltschaft ein zweites Gutachten angefordert.
„Das Gutachten eines Veterinärmediziners liegt jetzt ebenfalls vor. Kommt es zu keinen weiteren Verzögerungen, sind die Ermittlungen damit fertig“, erklärt Markus Kitz, Sprecher der Staatsanwaltschaft in Klagenfurt. Die seit Juni 2017 andauernden Ermittlungen sind abgeschlossen.
Einstellungsantrag wird vom Gericht geprüft
Nach einem Einstellungsantrag von einem der Beschuldigten ist jetzt aber das Gericht am Zug. „Es wird nach dem Antrag überprüft, ob ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt vorliegt“, erläutert Kitz. Wie lange die Prüfung durch einen Richter dauert, ist unklar. Dafür gibt es keine Frist.
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