„Pirate Bay“-Klone

T-Mobile: „Selbstanzeige“ wegen Netzsperren

Web
30.01.2018 15:52

T-Mobile will Rechtssicherheit in der Frage der Sperrung mutmaßlich illegaler Downloadseiten erreichen. Der heimische Mobilfunker erstattete deshalb bei der Regulierungsbehörde RTR nach Eigenaussage auf seinem Blog "eine Art Selbstanzeige" - nachdem man in der Vorwoche nach Abmahnung durch Rechteinhaber mehrere Seiten gesperrt hatte.

Konkret handelt es sich um sogenannte Klonseiten, die der bekannten Plattform "Pirate Bay" zugeordnet werden und auf Namen wie "133x.st" oder "proxydl.cf" lauten.

T-Mobile beklagt in diesem Zusammenhang eine unklare Rechtslage. Einerseits sei man laut einer OGH-Entscheidung im Bezug auf Originalseiten bei einer Abmahnung durch den Rechteinhaber gezwungen, selbst über mögliche Urheberrechtsverstöße zu urteilen und gegebenenfalls die betreffenden Seiten zu sperren.

Andererseits verstoße man laut einer EU-Richtlinie damit gegen das Gebot der Netzneutralität, dürften Netzsperren doch nur aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung erfolgen.

Indem man sich nun an die RTR wendet, erhofft sich T-Mobile nun Klarheit, ob bei Sperren nach Abmahnungen ein Verstoß gegen die Netzneutralität vorliegt.

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