Unglaublich, aber wahr

Auch Einbrecher haben Rechte

Steiermark
28.01.2018 15:36

Einbrüche in Wohnungen und Häuser, sie gehören in der Steiermark dazu wie das Amen zum Gebet. Alleine 2016 gab es laut Kriminalstatistik 1076 Anzeigen, weshalb sich viele Eigentümer mit Überwachungskameras „bewaffnen“. Hier ist aber Vorsicht geboten: So unglaublich es klingt, auch Einbrecher haben Rechte!

Erst kürzlich sorgte eine Niederösterreicherin für Aufregung, die zwei mutmaßliche Einbrecher mittels Kamera ertappte und Fotos auf Facebook stellte. Diese Aktion rief die Polizei auf den Plan, die dazu riet, sich vor einer privaten Internet-Veröffentlichung Rat bei einem Medienrechtsexperten zu holen. Die „Steirerkrone“ setzte sich umgehend mit der Grazer Rechtsanwältin Dr. Karin Prutsch in Verbindung und bekam einige verblüffende Antworten zu dem pikanten Thema.

„Selbst hergestellte Videos dürfen auf Facebook, Youtube oder ähnlichen Internetplattformen veröffentlicht werden. Durch das ungefragte Aufnehmen von fremden Personen, auch durch die Aufnahme durch private Videoüberwachungen, können die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Person verletzt werden. Diese Rechte gelten grundsätzlich auch für den vermeintlichen Täter.“ Damit nicht genug, wie die Expertin weiter erläutert: „Durch eine Veröffentlichung von Privatfahndungsfotos kann man auch das Medien- und Datenschutzgesetz verletzen. Werden schutzwürdige Interessen der Person, wie die Identität, verletzt, kann dies zu einem Entschädigungsanspruch von bis zu 20.000 Euro führen.“

Der Tipp von Prutsch: „Ich rate von der eigenmächtigen Veröffentlichung ab, um der Gefahr zu entgehen, selbst einem Gerichtsverfahren ausgesetzt zu sein.“Alexander Petritsch

Alexander Petritsch
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