Gegen PVA vor Gericht

Krebspatientin kämpft um Invaliditätspension

Ombudsfrau
24.01.2018 08:00

Gesundheitlich musste Frau P. aus dem Burgenland schon schwere Zeiten durchmachen: Lungeninfarkt, Brustkrebs und 2016 dann die Diagnose Eierstockkrebs. Die Leserin konnte zwar operiert werden, ihre Überlebenschancen stehen aber nicht gut. Grund für eine Invaliditätspension ist all das aber nicht!

Im April 2017 beantragte die Burgenländerin die Invaliditätspension bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) – erfolglos. „Es hieß, Berufsunfähigkeit sei nicht gegeben“, schilderte die Leserin. Auch wenn sie tumorfrei operiert werden konnte, Frau P. muss alle drei Monate zur Kontrolle, gilt weiter als Krebspatientin. „Nur wenn sie fünf Jahre krebsfrei ist, gilt sie als geheilt“, so Claudia Petru von der Frauenkrebshilfe, die Frau P. unterstützt. Die Prognose für die 57-Jährige macht wenig Hoffnung: Die Wahrscheinlichkeit, wieder an Krebs zu erkranken, ist deutlich höher als 50%. „Die Überlebenschance der Dame liegt bei 25 bis 30 Prozent“, erklärt Petru weiter. Sie versteht die Ablehnung nicht. Gegen die PVA führt Frau P. nun mithilfe der Arbeiterkammer bei Gericht Klage.

Der Ball liegt nun beim Arbeits- und Sozialgericht
Laut PVA wurde Frau P. von erfahrenen Gutachtern, einer Internistin und einem Neurologen, untersucht und die Krebserkrankung sehr wohl berücksichtigt. In Anbetracht des guten Allgemeinzustandes sowie der abgeschlossenen Behandlung und der unauffälligen Nachsorgeuntersuchungen sei die Ablehnung erfolgt. Nun sei der Ausgang des Gerichtsverfahrens abzuwarten.

Bleibt die Frage, warum hier nicht u. a. ein Gynäkologe als Gutachter bestellt wurde? Am Zug ist jetzt das Arbeits- und Sozialgericht. Frau P. hat noch Hoffnung. Ob ihr bei einem Urteil gegen sie genug Zeit bleibt, weiter gegen all die Bürokratie zu kämpfen? Man kann es ihr nur wünschen!

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