Sieben Jahre Haft

Betrüger hat Opfer um zwei Millionen Euro geprellt

Oberösterreich
17.09.2009 12:36
Sieben Jahre Haft hat ein mutmaßlicher Betrüger am Donnerstag im Landesgericht Ried im Innkreis ausgefasst. Er soll mit Finanzierungsmodellen 25 Kunden um insgesamt 1,8 bis zwei Millionen Euro geprellt haben. Wo das Geld hingekommen ist, blieb unklar. Der Angeklagte und seine Lebensgefährtin "müssen gelebt haben, wie die Maden im Speck", so die Staatsanwältin. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Unklar ist nicht nur der Verbleib des Geldes, auch im Lebenslauf des Mannes gibt es offenbar größere Ungereimtheiten: Man wisse nicht recht, woher er stamme, gehe aber am ehesten davon aus, dass er gebürtiger Serbe sei, so das Gericht. Die Altersangaben in seinen Dokumenten differieren um 20 Jahre. Die Anklage warf dem mehrfach Vorbestraften schweren gewerbsmäßigen Betrug vor. Er war bereits seit November des vergangenen Jahres in U-Haft.

25 Geschädigte aus Österreich, Deutschland und der Schweiz
Der Angeklagte habe über die oberösterreichische Firma seiner besachwalteten Lebensgefährtin, in der er bis zu 20 Mitarbeiter beschäftigt, aber nicht immer bezahlt haben soll, Unternehmensbeteiligungen angeboten, so die Staatsanwaltschaft. Den Kunden, bei denen er sich mit gefälschten Dokumenten legitimiert habe, habe er Renditen um die zehn Prozent versprochen.

Die Geschädigten - sie stammen aus Österreich, Deutschland und der Schweiz - seien vor allem einfache Leute, die ihre Ersparnisse anlegen wollten, so die Anklage weiter. Aber auch einige Firmen seien darunter, die dem Mann teilweise sechsstellige Euro-Beträge anvertraut hätten. Einige der Opfer hätten wegen des vermeintlich guten Angebots sogar extra Kredite aufgenommen.

Das Geld ist weg
Nun sei das Geld weg, so die Staatsanwältin. Es dürfte statt in Beteiligungen eher in die Taschen des Angeklagten geflossen sein. Dieser zeigte sich zwar geständig, wo das Geld hingekommen ist, konnte aber nicht geklärt werden. Der Richter sprach von einer "Luftblase", die der Mann erzeugt habe und verurteilte ihn zu sieben Jahren Haft.

Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der Angeklagte meldete Berufung an. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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