"Wir haben ihr nämlich schon im Sommer mitgeteilt, dass ihre dreijährige Tochter im Kindergarten aufgenommen werden könnte, wenn sie bis dahin ihre Schulden begleicht", so der Bürgermeister. Da das nicht geschah, habe man nun keinen anderen Ausweg gewusst. Laut dem Niederösterreichischen Kindergartengesetz sei in so einem Fall ein Rauswurf legitim.
"Nicht aber auf dem Rücken eines Kindes"
Einem Kind den Kindergartenbesuch zu verwehren sei "inakzeptabel", zeigte sich VP-NÖ-Klubobmann Klaus Schneeberger am Dienstag über den Vorfall empört. Zwar sei es "selbstverständlich" das Recht einer Gemeinde, offene Einnahmen zu fordern und Schritte zu setzen, "nicht aber auf dem Rücken eines Kindes". "In Niederösterreich haben alle Kinder ein Recht darauf, den Kindergarten am Vormittag gratis zu besuchen", betonte Schneeberger.
Symbolbild
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