Urteil gesprochen

Fast vier Jahre Haft für “Baronin”

Salzburg
11.09.2009 09:14
Neun Verhandlungstage hat sie geschwiegen. Vor der Urteilsverkündung setzte die "Baronin" aber in einem nicht mehr enden wollenden Wortschwall zu einem Rundumschlag gegen Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft an. Gebracht hat es nichts: Sie wurde nicht rechtskräftig zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.

Bargeld, Schmuck, Gemälde, Uhren und ein Auto des pensionierten Juweliers Friedrich Heisler (Bild) soll sich die 55-jährige "Baronin" illegal angeeignet haben. Gestohlen aus seiner Villa in Zell am See, ergaunert mit Blankounterschriften. Der Schaden: über 835.000 Euro. So die Quintessenz der Anklage. Und Staatsanwalt Oliver Schosswohl wich am Donnerstag in seinem Schlussplädoyer keinen Deut davon ab: "Als frühere Stasi-Mitarbeiterin hat sie gewusst, wie man so was macht."

Juwelier in Südafrika verschollen
Nur Friedrich Heisler hätte seine Freundin entlasten können. Hätte sagen können, dass er ihr alles geschenkt hat. Doch er kann nichts sagen. Denn im August 2007 reiste der damals 67-Jährige mit der "Baronin" nach Südafrika. Zurückgekehrt ist, nach nur drei Tagen, nur sie. Der Juwelier gilt seither als vermisst. In ihrer deutschen Heimat ermitteln deshalb die Behörden wegen Mordverdachts gegen die 55-Jährige.

Ermittlungspannen?
Für Verteidiger Peter Lechenauer sind das haltlose Vorwürfe: "Es gab Ermittlungspannen, die Akte ist widerrechtlich nach Österreich gelangt. Meine Mandantin ist freizusprechen." Dann der unerwartete Rundumschlag der Angeklagten: "Ein österreichischer Beamter hat mir eine Schlinge aufgezeichnet und gesagt 'Die legen wir dir um den Hals.' Und was da alles aus meinem Privatleben erzählt wurde...", bedauerte sie weinerlich.

Sofort Berufung
Reden hätte sie früher sollen, betonte Richterin Lisa Bauer später: "Die Beweislage war erdrückend und sie sagen nichts dazu. Aber das ist ihr Recht..." Der Schaden wurde zwar mit "nur" 498.331 Euro angenommen, aber doch: fast vier Jahre Haft. Der Verteidiger meldete sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen das Urteil an.

von Manfred Heininger, Kronen Zeitung

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