Umstrittenes Urteil

Urlauber ausgerutscht – Ortschef muss zahlen

Oberösterreich
11.09.2009 08:15
Der Bürgermeister von Unterach am Attersee, Engelbert Gnigler, muss für den Sturz eines 115 Kilogramm schweren deutschen Touristen Schmerzensgeld zahlen. Der Urlauber hatte sich 2007 einen Gelenksbruch zugezogen. Auch der Vorgänger und Parteikollege des Bürgermeisters, Hermann Perner, der damals Ortschef war, wird zur Kasse gebeten. Das Bezirksgericht Thalgau in Salzburg hat beide in erster Instanz zu insgesamt rund 7.000 Euro Strafe und Schmerzensgeld verurteilt.

Der Deutsche war mit seiner Familie wandern und wollte eine Brücke überqueren. Dabei rutschte der Mann aus und verletzte sich am Geländer. Die Polizei nahm den Fall auf und schickte eine Sachverhaltsdarstellung an die zuständige Salzburger Staatsanwaltschaft. Diese machte den Bürgermeister und seinen Vorgänger dafür verantwortlich.

„Wir müssen den Kopf hinhalten“
Gnigler, der 2007 noch Vizebürgermeister war, zeigte sich im Gespräch empört. Wäre dort keine Brücke samt Geländer, würden die Politiker nicht bestraft. "So müssen wir den Kopf hinhalten." Zur Zeit sei der Weg gesperrt. Eine Auflage des Gerichts lautet, dass alle Brücken in dem Bereich inklusive der Geländer entweder erneuert oder entfernt werden müssen.

"Beides ist unmöglich. Eine Erneuerung kostet ein Vermögen, das wir aus eigener Tasche zahlen müssten, und Entfernen geht nicht, weil sonst der Weg geschlossen werden müsste. Das wäre für uns als Tourismusort eine Katastrophe", so der Bürgermeister. Auch umliegende Gemeinden seien von diesem Urteil geschockt, erzählte er. "Schließlich kann so was jeden treffen."

Keine Brücke, keine Haftung
Dieses Dilemma bestätigt der Referatsleiter für Hütten und Wege, Peter Kapelari vom Alpenverein: „Deshalb sind solche Fälle katastrophal. Im Jahr 2006 wurde ein Wegewart in einem ähnlichen Fall zu 9.000 Euro verurteilt – danach ging er sofort mit der Motorsäge in den Wald und schnitt alle Brücken um.“ Außerdem sei die Haftung bei unentgeltlich benützbarer Infrastruktur ohnehin eingeschränkt, und ein Restrisiko bestehe immer. In Unterach relevant: „Laut Ö-Norm müssen solche Brücken nur 80 Kilogramm aushalten, der Herr brachte aber 115 auf die Waage.“

Berufung eingelegt
Gnigler und Perner haben gegen das Urteil Berufung eingelegt. Wann die nächste Verhandlung sein soll, steht noch nicht fest. "Nur so viel ist klar", sagte der Bürgermeister, "das Gericht wollte ein Exempel statuieren."

"OÖ-Krone" und ooe.krone.at
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