TV-Star vorbestraft

Erol Sander: Strafbefehl wegen Marihuana-Besitzes

Adabei
09.01.2018 10:28

Die erste Runde im Rosenkrieg zwischen TV-Kommissar Erol Sander und seiner Ehefrau Caroline Goddet ist geschlagen. Die Bilanz: ein sogenannter Strafbefehl (abgekürztes Verfahren wegen minderschwerer Vergehen) gegen den 49-Jährigen wegen Drogenbesitzes. Außerdem muss der Schauspieler eine Geldstrafe von 25.200 Euro zahlen, bestätigt Sanders Rechtsanwalt. Dafür wird das Verfahren wegen häuslicher Gewalt, das gegen den Fernsehstar lief, eingestellt. Beide Verfahren hatte Sanders Noch-Ehefrau angestrengt.

"Wir haben gegen den Angeschuldigten Erol Sander wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln (Marihuana) in nicht geringer Menge einen Strafbefehl beim Amtsgericht München beantragt", erklärte Oberstaatsanwältin Anne Leiding aus München der "Bild"-Zeitung. Sanders Anwalt Simon Bergmann bestätigte den Bericht in einem offiziellen Statement. Demnach muss Sander 25.200 Euro wegen des Vorwurfs des Drogenbesitzes zahlen. Zudem liegt die Anzahl der Tagessätze im niedrigen dreistelligen Bereich. Wer mehr als 90 Tagessätze zahlen muss, gilt als vorbestraft.

Das Marihuana war im Juni 2017 bei einer Hausdurchsuchung von der Polizei gefunden worden. Etwa eine Woche zuvor war es laut Goddet zum Streit zwischen ihr und Sander gekommen. Danach reichte die 42-Jährige, mit der der Schauspieler seit 2000 verheiratet ist, die Scheidung ein.

Anwalt: "Sander hat weder Drogen konsumiert noch besessen"
"Gleichermaßen wie in dem eingestellten Ermittlungsverfahren wegen häuslicher Gewalt sind auch die gegenüber Herrn Sander erhobenen Vorwürfe wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz falsch", erklärt Sanders Anwalt Simon Bergmann zum aktuellen Strafbefehl gegen seinen Mandanten. "Mein Mandant hat weder Drogen konsumiert noch besessen. Die Vorwürfe wurden erhoben, um unserem Mandanten nach der Trennung von seiner Ehefrau Schaden zuzufügen. Für die Anschuldigungen gab es demzufolge auch keine hinreichenden Beweise. Im Gegenteil: Die von der Staatsanwaltschaft veranlassten Haar-, Blut- und Urinproben haben keinerlei Nachweis für den angeblichen Drogenkonsum erbracht", stellt Bergmann weiter klar.

"Dennoch hat sich mein Mandant nach Abwägung aller Vor- und Nachteile dazu entschlossen, gegen den Strafbefehl kein Rechtsmittel einzulegen. Die berechtigte Aussicht auf einen Freispruch hätte die Nachteile, die mit einer monatelangen öffentlichen Berichterstattung über das Strafverfahren verbunden gewesen wären, nicht aufgewogen", erklärt der Anwalt die Entscheidung Sanders, den Strafbefehl zu akzeptieren. "Aus Rücksicht auf seine Familie und sein privates Umfeld hat sich mein Mandant unter ausdrücklicher Verwahrung gegen die erhobenen Vorwürfe dazu entschlossen, den Strafbefehl zu akzeptieren. Herr Sander legt Wert darauf, dass hiermit kein Anerkenntnis der gegen ihn erhobenen Vorwürfe verbunden ist."

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(Bild: kmm)



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