"Hochbedenklich"

Prozess wegen Blutegeltherapie vertagt

Niederösterreich
01.09.2009 14:18
Weil sie eine 86-Jährige im Juli 2007 mit einer nicht indizierten Blutegeltherapie behandelte und die Patientin daraufhin verstarb, hat sich eine 53-jährige Ärztin am Dienstag am Landesgericht Korneuburg wegen fahrlässiger Tötung verantworten müssen. Bei der Fortsetzung der Hauptverhandlung vom Jänner kamen der Hausarzt der Verstorbenen sowie zwei medizinische Gutachter vor Einzelrichterin Xenia Krapfenbauer zu Wort. Wegen der Beantragung eines weiteren Zeugen wurde die Verhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt.

Die Angeklagte bekannte sich wie bereits im Jänner nicht schuldig. "Ich konnte nichts dafür", gab sie an. Die medizinischen Gutachter kamen jedoch zu dem Schluss, dass der Tod der 86-Jährigen nicht eingetreten wäre, wenn sich die schwer am Herzen erkrankte Frau nicht der Behandlung mit Blutegeln unterzogen hätte. Ohne diese Vorerkrankung hätte die Therapie allerdings nicht zum Tod geführt, meinte Sachverständiger Wolfgang Denk.

Tochter der Toten widerspricht Ärztin
Von der Schwere der Herzerkrankung habe sie vor der Behandlung gar nichts gewusst, sagte die Angeklagte. Auch, dass die 86-Jährige hin und wieder ein Sauerstoffgerät benutzen musste, habe ihr niemand gesagt, sonst hätte sie die Therapie niemals durchgeführt. Die Tochter der Verstorbenen hatte freilich andere Erinnerungen an das Vorgespräch mit der Ärztin: "Es war natürlich bekannt. Wenn meine Mutter keine Luft bekommt, natürlich werde ich das sagen", beharrte sie.

Nutzen der Blutegel-Therapie bezweifelt
Der Nutzen der Therapie bei der arteriellen Erkrankung der Beine der 86-Jährigen wurde in der Verhandlung ebenfalls diskutiert. Die Sachverständigen Denk und Peter Leinzinger kamen zu dem Schluss, dass der Einsatz der Blutegel nicht indiziert gewesen sei und beim Krankheitsbild der Patientin keine Besserung hätte bewirken können. Auch wegen dem fortgeschrittenen Alter der Patientin und der Anzahl der angesetzten Blutegel – es waren 20 Stück – äußerte Leinzinger Bedenken, da die 86-Jährige aufgrund ihrer vielen Erkrankungen ohnehin eine Risikopatientin gewesen sei.

Zu später Transport ins Krankenhaus?
Vorgeworfen wurde der 53-Jährigen auch, die Patientin zu spät ins Krankenhaus eingeliefert zu haben. Der Hämoglobinwert sei am Tag der Behandlung mit unter 10 Milligramm dokumentiert, was laut Leinziger ein "hochbedenklicher" Wert sei. "Meines Erachtens hätte jeder vernünftige Arzt zu diesem Zeitpunkt die Patientin einer intensivmedizinischen Behandlung zuführen müssen", so der Gutachter. "Ohne Blutegel und das verspätete Einliefern wäre die Frau mit aller Wahrscheinlichkeit nicht gestorben."

Ärztin will Krankenhausaufenthalt empfohlen haben
Diese Meinung teilte der andere Sachverständige nicht ganz. Durch die Schwere der Herzerkrankung sei der Zeitpunkt der Einlieferung nicht zwingend relevant für den Tod der Frau, meinte Denk. Die kritisierte Ärztin verteidigte sich, sie habe der Patientin bereits am Tag nach der Behandlung empfohlen, ins Krankenhaus zu gehen. Das habe die Frau zu diesem Zeitpunkt aber nicht gewollt.

Verhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt
Der Privatbeteiligten-Vertreter beantragte den Ex-Mann der Tochter der Verstorbenen als weiteren Zeugen, die Verteidigung wiederum forderte noch ein weiteres Gutachten, das die Wirksamkeit einer Blutegeltherapie in solchen Fällen beweisen solle, sowie zwei ehemalige Patienten der Ärztin als Zeugen. Die Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.

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