Rechte Mode?

Keine Räumungsklage gegen “Thor Steinar”

Oberösterreich
20.08.2009 13:53
Die Räumungsklage gegen ein Braunauer Bekleidungsgeschäft ist vom Bezirksgericht abgewiesen worden. Die dort angebotene Modemarke "Thor Steinar", die in rechtsextremen Kreisen als sehr beliebt gilt, wurde nicht als bedenklich im Sinne des Verbotsgesetzes angesehen.

Der Bürgermeister von Braunau und die Vermieterin des Geschäfts werfen dem Betreiber vor, Mode für Rechtsextreme zu verkaufen. Damit würde auch der Ruf der Stadt geschädigt. Das Gericht hat das nicht so gesehen und die Räumungsklage gegen den Betreiber abgewiesen. Die Hausbesitzerin kann den Mieter wegen eines unbefristeten Vertrages nicht kündigen. Sie hat die Möglichkeit in Berufung zu gehen. Dazu sei sie aber nur bereit, wenn die Kosten dafür die Stadt tragen würde, sagte sie im ORF-Interview.

Die Marke "Thor Steinar" ist nach Angaben des Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung unter Rechtsextremen weit verbreitet. Der Name soll auf den nordischen Donnergott Thor und auf Felix Steiner, General der Waffen-SS, anspielen. In Deutschland sind die Textilien mit altdeutschen Schriftzeichen und nordischen Symbolen mittlerweile in den Stadien mehrerer Bundesliga-Vereine und im Bundestag verboten, Norwegen will wegen der missbräuchlichen Verwendung seiner Flagge und norwegischer Ortsnamen vor Gericht zu ziehen. Pikantes Detail: Laut Medienberichten wurde die Marke kürzlich von einem Geschäftsmann aus Dubai übernommen. Seither soll es zahlreiche Boykott-Aufrufe aus rechtsextremen Kreisen geben.

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