Die Frau gibt als Beruf Sekretärin an. Sie selbst konsumiere keine Drogen. Sie sei von einem Unbekannten in einem Café in ihrer Heimat angesprochen worden. Als sie berichtete, sie habe Schulden, hätte er ihr angeboten, dass sie gegen Bezahlung Transporte durchführen könnte. Im März dieses Jahres war sie in einem Mietauto mit 14 Kilogramm Heroin von Rotterdam nach Wien unterwegs. Auf dem Rücksitz schlief ihre sechs Jahre alte Stieftochter. Sie habe sie mitgehabt, weil sie zu diesem Zeitpunkt zur Betreuung bei ihr gewesen sei. Das Gericht vermutete allerdings, dass das Kind der Tarnung dienen sollte.
Die 31-Jährige flog schon in Deutschland bei einer Kontrolle auf. Sie stimmte der Zusammenarbeit mit der Polizei zu, die bei der Übergabe in Wien dabei sein wollte, um die Hintermänner schnappen zu können. Doch zu dem Treffpunkt erschien niemand. Die Frau blieb als alleinige Täterin übrig. Da half auch das von sich aus erfolgte Geständnis, dass sie zuvor schon Cannabis geschmuggelt habe, nichts. Sie wurde wegen des teils versuchten, teils vollendete Verbrechens des Suchtgifthandels zu einer verhältnismäßig hohen Haftstrafe verurteilt. Der Strafrahmen für dieses Delikt beträgt zwischen einem und 15 Jahre Haft.
Symbolbild
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