"Tut mir sehr leid"

Zwölf Jahre Haft für messerstechende Räuberin

Niederösterreich
17.08.2009 10:11
Eine 34-Jährige ist Montagmittag wegen schweren Raubes und absichtlicher schwerer Körperverletzung zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Vom Verdacht des versuchten Mordes wurde die Angeklagte freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Frau hatte am 26. Februar ein Postamt in Klosterneuburg-Kierling (Bezirk Wien-Umgebung) überfallen und 33.000 Euro erbeutet. Nach Erhalt des Geldes versetzte sie der gleichaltrigen Angestellten einen lebensgefährlichen Messerstich in die Brust, der in die Lunge eindrang.

In der Urteilsbegründung verwies Richter Gernot Braitenberg auf Milderungsgründe wie den ordentlichen Lebenswandel der zweifachen Mutter (der Strafrahmen für schweren Raub liegt bei fünf bis 15 Jahren Haft). Erschwerend sei das Zusammentreffen zweier Verbrechen.

"Außergewöhnliche Brutalität"
Wenn auch Raubüberfälle "leider massiv zunehmen", so sei dieser Fall von "außergewöhnlicher Brutalität" und Heimtücke geprägt, wie sie ihm in seiner 25-jährigen Laufbahn noch nicht vorgekommen sei, sprach der Richter von einem nach dem vollendeten Raub "sinnlosen Einstechen" auf das Opfer, das zudem gar keinen Widerstand geleistet habe.

Motiv für das Verbrechen war Geldnot. Laut Staatsanwaltschaft hatte die zweifache Mutter ihrem Lebensgefährten gute finanzielle Verhältnisse vorgespiegelt, während sie tatsächlich Schulden hatte. Am 27. Februar war ein bestelltes neues Auto abzuholen und damit auch zu bezahlen - am Tag davor setzte sie den Gedanken, sich durch einen Überfall Bares zu beschaffen, in die Tat um.

"Überfall, Geld von Tresor, bin bewaffnet"
Sie schrieb einen Zettel "Überfall, Geld von Tresor, bin bewaffnet" und rief am Postamt an, um die vorgetäuschte Abgabe von schweren Paketen anzukündigen und die Angestellte damit zum Hintereingang des Gebäudes zu locken. Dort bedrohte die mit schwarzer Haube und schwarzem Schal Vermummte ihr Opfer mit einem mitgebrachten Messer und drängte es zum Tresor.

Der laut Gutachten mit starker Gewalt ausgeführte Messerstich war auf einem Video dokumentiert, das den Geschworenen gezeigt wurde. Die Postangestellte ging schwer verletzt zu Boden, konnte dann aber noch einen Alarm absetzen und die Polizei anrufen, wobei sie auch das vorrangegangene Telefonat erwähnte.

"Da gehört schon was dazu"
"Wenn die Postangestellte tot gewesen wäre, hätte sie das nicht aussagen können." Mit diesem Argument zog der Richter die Darstellung der Angeklagten, sie hätte ihr Opfer nur am Arm treffen und damit an der Verfolgung hindern wollen, in Zweifel. Und weiter: "Jemand mit einem Messer zu stechen, da gehört was dazu!"

Aus Sicht des Staatsanwalts stach die Frau wohl in der Angst zu, erkannt worden zu sein. Die - durch die Bedrohung geschockte - Postangestellte habe sie so "angestarrt", hatte die Verdächtige bei ihrer polizeilichen Einvernahme gesagt. Die Schwerverletzte wurde im Krankenhaus notoperiert. Über ihre Telefonnummer wurde die Verdächtige zwei Tage nach der Tat ausgeforscht. "Es tut mir alles sehr leid", meinte die 34-Jährige am Montag vor Gericht.

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